Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 80807 München

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen)
Neustifter Str. 2-6
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 << Adresse entfernt >> [#244931]
Datum
29. März 2022 15:03
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/244931/upload/1f0513dcc629525a124856ccab512611b119bc10/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 << Adresse entfernt >> [#244931]
Datum
30. März 2022 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesel…
An Stadtverwaltung München Details
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 << Adresse entfernt >> [#244931]
Datum
16. Februar 2023 18:27
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 << Adresse entfernt >>“ vom 29.03.2022 (#244931) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 290 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde vom Referate für Stadtplanung und Bauordnung mit der …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 << Adresse entfernt >> [#244931]
Datum
17. Februar 2023 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde vom Referate für Stadtplanung und Bauordnung mit der Nachricht vom 11.04.2022 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesel…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 80807 München [#244931]
Datum
2. Januar 2024 14:28
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 80807 München“ vom 29.03.2022 (#244931) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 610 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH (Ankauf GBW-Wohnungen) Neustifter Str. 2-6 80807 München [#244931]
Datum
3. Januar 2024 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde vom Referate für Stadtplanung und Bauordnung mit der Nachricht vom 11.04.2022 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen