Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
HallenFreizeitBad Bornheim
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim [#198653]
Datum
29. September 2020 17:15
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für HallenFreizeitBad Bornheim << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198653/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bornheim
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer automatisch über das Portal "Frag…
Von
Kommunalverwaltung Bornheim
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim [#198653]
Datum
1. Oktober 2020 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer automatisch über das Portal "Fragdenstaat.de" erzeugten Anfrage. Ihre Anfrage wird bearbeitet, auf Grund der ungewöhnlichen Form und der damit verbundenen rechtlichen Fragen kann es eventuell zu Verzögerungen kommen, ich bitte bis zum Erhalt der Antwort von Anfragen nach dem Sachstand abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizei…
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim [#198653]
Datum
3. November 2020 21:10
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim“ vom 29.09.2020 (#198653) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198653/
Kommunalverwaltung Bornheim
Sehr [geschwärzt], der Stadtbetrieb Bornheim hat Ihnen am 1. Oktober bestätigt, dass Ihre Anfrage in Bearbeitung …
Von
Kommunalverwaltung Bornheim
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim [#198653]
Datum
4. November 2020 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], der Stadtbetrieb Bornheim hat Ihnen am 1. Oktober bestätigt, dass Ihre Anfrage in Bearbeitung ist - verbunden mit dem Hinweis, dass wegen der damit verbundenen rechtlichen Fragen eventuell zu Verzögerungen kommen könne. Das ist nach wie vor der Stand. Die zuständigen Kollegen sind bemüht, Ihnen eine auch inhaltliche Antwort zeitnah zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Lüttgen Christoph Lüttgen Stadt Bornheim – Der Bürgermeister Pressesprecher Abteilung 1.2 – Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog Rathausstraße 2 53332 Bornheim Telefon: (02222) 945-217 Fax:  (02222) 945-126 E-Mail: christoph.luettgen@stadt-bornheim.de pressestelle@stadt-bornheim.de Internet: www.bornheim.de [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreize…
An Kommunalverwaltung Bornheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim [#198653]
Datum
6. Mai 2021 19:50
An
Kommunalverwaltung Bornheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: HallenFreizeitBad Bornheim“ vom 29.09.2020 (#198653) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 198653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198653/