Energiebedarfsausweis für Gebäude: Heinrich Hertz-Schule Südendstraße 5176135 Karlsruhe

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Heinrich Hertz-Schule
Südendstraße 51
76135 Karlsruhe

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Heinrich Hertz-Schule Südendstraße 5176135 Karlsruhe [#204573]
Datum
28. November 2020 09:45
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Heinrich Hertz-Schule Südendstraße 51 76135 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204573/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den zuletzt erstellten Energieausweis zum bezeichneten Gebäude. …
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Heinrich Hertz-Schule Südendstraße 5176135 Karlsruhe [#204573]
Datum
12. Januar 2021 18:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den zuletzt erstellten Energieausweis zum bezeichneten Gebäude. Die Aktualisierung befindet sich noch in Bearbeitung., Weitere Fragen können Sie auch gerne direkt an uns richten. Vielen Dank und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Leider…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Heinrich Hertz-Schule Südendstraße 5176135 Karlsruhe [#204573]
Datum
24. Januar 2021 15:32
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Leider ist der übermittelte Energieausweis nur bis 22.06.2019 gültig, des weiteren wurde die Heinrich-Hertz Schule bekanntlich für 50 Mio. € umgebaut und saniert. Können Sie schon Auskunft geben, ab wann es eine aktualisierte Fassung des Energieausweises geben wird? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204573/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in nunmehr liegen mir seitens der Planer aussagefähige Bedarfsausweise getrennt nach Aufstock…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Heinrich Hertz-Schule Südendstraße 5176135 Karlsruhe [#204573]
Datum
22. April 2021 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nunmehr liegen mir seitens der Planer aussagefähige Bedarfsausweise getrennt nach Aufstockung und Bestandsgebäude vor. Wenn Sie lesen wollen, wie ambitioniert und oberhalb der gesetzlichen Anforderungen wir bauen und modernisieren, verweise ich gerne auf unsere Leitlinien "Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen" ( https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/hochbau/energie/energieeffizienz.de) oder gerne auch auf ein Telefonat mit mir. Vielen Dank und freundliche Grüße