Energiebedarfsausweis für Gebäude: Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Historisches Kaufhaus
Münsterplatz 24
79098 Freiburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg [#224003]
Datum
26. Juni 2021 14:54
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224003/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Historisches…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg [#224003]
Datum
30. Juli 2021 07:17
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg“ vom 26.06.2021 (#224003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224003/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Re: [T#59199549] AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude : Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg [#22…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Re: [T#59199549] AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude : Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg [#22400 [...]
Datum
30. Juli 2021 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co KG Ihre Erinnerung zu kommen lassen. Für weiter Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Unternehmen (<<E-Mail-Adresse>>) .   Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer oben genannten Anfrage, die auf …
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Historisches Kaufhaus Münsterplatz 24 79098 Freiburg [#224003]
Datum
10. August 2021 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
DetemplePeter_1.vcf
416 Bytes
DetemplePeter.vcf
416 Bytes


Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer oben genannten Anfrage, die auf Umwegen zu uns gelangt ist. Gerne beantworten wir Ihr Auskunftsersuchen. Bei dem Anwesen Münsterplatz 24/26 (historisches Kaufhaus) handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Darüber hinaus liegt das Grundstück Flst. Nr. 960 im Geltungsbereich einer nach § 19 DSchG denkmalgeschützten Gesamtanlage. Damit sind bauliche Veränderungen im Innen- und Außenbereich (Außenwanddämmung, Fensteraustausch etc.) nahezu ausgeschlossen. Baudenkmäler unterliegen daher nicht den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (ehemals EnEV) und darum sieht der Gesetzgeber bei Denkmalschutz keine Energieausweis-Pflicht vor. Dennoch wurde bei den Sanierungen der letzten Jahre, in Abstimmung mit der Denkmalpflege, die obersten Geschoßdecken des Gesamtkomplexes „historische Kaufhaus“ soweit möglich gedämmt. Darüber hinaus wurde sowohl die Illumination von außen, als auch die Beleuchtung im Inneren auf LED umgestellt. Diese Maßnahmen erbrachten wesentliche Einsparungen im Energieverbrauch. Einen Energieausweis können wir Ihnen daher aus den vorgenannten Gründen nicht vorlegen. Seien Sie jedoch versichert, dass wir allein schon aus wirtschaftlichen Interesse, jede machbare Möglichkeit zur Energieeinsparung und Emissionsreduzierung wahrnehmen und uns des herausragenden Stellenwertes der „Guten Stube“ Freiburgs bewusst sind. Die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, als Betreiberin des historischen Kaufhauses erhält Nachricht von dieser Mail. Mit freundlichem Gruß