Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hohenstaufengymnasium Schulstrasse 74206 Bad Wimpfen

Anfrage an: Stadt Bad Wimpfen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Hohenstaufengymnasium
Schulstrasse
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Stadt Bad Wimpfen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hohenstaufengymnasium Schulstrasse << Adresse entfernt >> [#213012]
Datum
17. Februar 2021 20:19
An
Stadt Bad Wimpfen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Hohenstaufengymnasium Schulstrasse << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213012/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bad Wimpfen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Die Prüfung und Beantwortung wird noch einige Zeit …
Von
Stadt Bad Wimpfen
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hohenstaufengymnasium Schulstrasse << Adresse entfernt >> [#213012]
Datum
26. März 2021 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Die Prüfung und Beantwortung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen - wir bitten Sie insofern um Ihr Verständnis. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Wimpfen
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail wurde intern im Rathaus Bad Wimpfen an uns weitergeleitet. Hiermit bestätigen wir…
Von
Stadt Bad Wimpfen
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hohenstaufengymnasium Schulstrasse << Adresse entfernt >> [#213012]
Datum
30. März 2021 09:34
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail wurde intern im Rathaus Bad Wimpfen an uns weitergeleitet. Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer Mail und werden bezüglich Ihrer Anfrage wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bad Wimpfen
Sehr Antragsteller/in zuerst möchten wir uns für den langen Zeitablauf bis zu unserer Eingangsbestätigung Ihres A…
Von
Stadt Bad Wimpfen
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hohenstaufengymnasium Schulstrasse << Adresse entfernt >> [#213012]
Datum
1. April 2021 16:33
Status
Sehr Antragsteller/in zuerst möchten wir uns für den langen Zeitablauf bis zu unserer Eingangsbestätigung Ihres Antrags entschuldigen. Aufgrund des erschwerten Pandemiebetriebes und einer längeren Krankheitsabwesenheit des zuständigen Mitarbeiters ist Ihr Antrag in seinem Eingangspostfach liegen geblieben. Wir bitten hierfür ausdrücklich um Entschuldigung. Zu Ihren Antrag möchten wir in der Sache wie folgt Stellung nehmen: Die Plicht zur Ausstellung eines Energieausweises für eine Schule und damit für das Hohenstaufen Gymnasium (HSG) lässt sich, da es sich nicht um ein Wohngebäude jedoch um ein Bestandsgebäude handelt, lediglich aus § 80 Abs. 6 Gebäudeenergiegesetz (GEG) herleiten. Gefordert wird in § 80 Abs. 6 jedoch ausdrücklich lediglich ein Energieausweis, so dass der Stadt Bad Wimpfen als Eigentümer des Gebäudes die Wahlfreiheit offen steht, gem. § 79 Abs. 1 Satz 2 GEG diesen als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis gem. den §§ 80 – 86 GEG ausstellen zu lassen. Wir sind damit nicht verpflichtet, einen Energiebedarfsausweis ausstellen zu lassen. Gem. § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG ist zudem § 80 Abs. 3 bis 7 GEG nicht auf ein Baudenkmal anzuwenden – nach § 3Abs. 1 Ziff. 3 GEG ist ein Baudenkmal auch eine nach Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit. Der Gebäudekomplex des HSG liegt innerhalb der Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums über die Gesamtanlage „Altstadt Bad Wimpfen, Stadtteil Wimpfen am Berg“ welche die Altstadt von Bad Wimpfen als Gesamtanlage unter Dankmalschutz stellt. Die Stadt ist daher nicht verpflichtet, überhaupt einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Verbleibt die von Ihnen angesprochene Vorbildfunktion auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 Satz 1 GEG. Der für das HSG bisher ausgestellt Energieverbrauchsausweis hat aktuell seine Gültigkeit wegen Zeitablaufs verloren. Wir prüfen gerade, ob wir einen neuen ausstellen lassen werden, zumal mittelfristig ohnehin eine Generalsanierung der Gebäude sowie die Umstellung der Heizung auf Nahwärme vorgesehen ist. Wir bedauern Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen