Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jumpers

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Jumpers

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Ronald Stock
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Ronald Stock
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jumpers [#203034]
Datum
6. November 2020 11:44
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Jumpers Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ronald Stock Anfragenr: 203034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203034/ Postanschrift Ronald Stock << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ronald Stock
Landeshauptstadt Stuttgart
Guten Tag Herr Stock, wir haben Ihre E-Mail in unserer Zuständigkeit erhalten. Der Begriff "Jumpers" f…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jumpers [#203034]
Datum
10. November 2020 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Stock, wir haben Ihre E-Mail in unserer Zuständigkeit erhalten. Der Begriff "Jumpers" für einer unserer Objekte beim Liegenschaftsamt ist uns nicht bekannt. Aus diesem Grund können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbibliothek Degerloch Löffelstraße 570597 Stuttgart [#203030] Gute…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbibliothek Degerloch Löffelstraße 570597 Stuttgart [#203030]
Datum
10. November 2020 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Stock, Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet. Das von Ihnen genannte Objekt in der Löffelstraße 5 ist ein Anmietverhältnis. Für den Energiebedarfsausweis ist der Eigentümer zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Eigentümer des Gebäudes. Freundliche Grüße

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Stock, die Landeshauptstadt Stuttgart führt kein Gebäude mit dem Namen Jumpers, auch sind uns…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jumpers [#203034]
Datum
17. November 2020 08:14
Status
Sehr geehrter Herr Stock, die Landeshauptstadt Stuttgart führt kein Gebäude mit dem Namen Jumpers, auch sind uns kein Gebäude in Stuttgart mit diesem Namen bekannt. Um das Gebäude identifizieren zu können, wäre der Hinweis auf die Adresse hilfreich. Insofern können wir Ihnen keinen Energieausweis zukommen lassen oder Sie an die entsprechende informationspflichtige Stelle verweisen. Mit freundlichen Grüßen