Energiebedarfsausweis für Gebäude: Justizzentrum Wiesbaden Mainzer Straße 12465189 Wiesbaden

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Justizzentrum Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Dirk Michael Goldschmidt
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung Details
Von
Dirk Michael Goldschmidt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Justizzentrum Wiesbaden Mainzer Straße 12465189 Wiesbaden [#198678]
Datum
29. September 2020 19:18
An
Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Justizzentrum Wiesbaden Mainzer Straße 124 65189 Wiesbaden Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dirk Michael Goldschmidt Anfragenr: 198678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198678/ Postanschrift Dirk Michael Goldschmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Michael Goldschmidt
Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber übersende ich Ihnen unten stehende Anfrage. Mit freundliche…
Von
Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Justizzentrum Wiesbaden Mainzer Straße 12465189 Wiesbaden [#198678]
Datum
1. Oktober 2020 06:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber übersende ich Ihnen unten stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
530 Ea Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre E-Mail, die mir zwischenzeitlich von der Stadt Wiesbaden wei…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Justizzentrum Wiesbaden Mainzer Straße 12465189 Wiesbaden [#198678]
Datum
5. Oktober 2020 07:48
Status
Warte auf Antwort
530 Ea Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihre E-Mail, die mir zwischenzeitlich von der Stadt Wiesbaden weitergeleitet wurde, an den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Vermieter des Gebäudes zuständigkeitshalber weitergeleitet, da mir die von Ihnen beantragten Unterlagen nicht vorliegen. Ich gehe davon aus, dass Sie demnächst von dort eine entsprechende Nachricht erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Kein Nachrichtentext
Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Kein Nachrichtentext

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Goldschmidt, als Anlage erhalten Sie den Energieausweis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
WG: Bürgeranfrage - WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Justizzentrum Wiesbaden Mainzer Straße 12465189 Wiesbaden [#198678]
Datum
23. Oktober 2020 11:49
Status
Sehr geehrter Herr Goldschmidt, als Anlage erhalten Sie den Energieausweis. Mit freundlichen Grüßen