Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring 3253879 Euskirchen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Kreisverwaltung Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kreisverwaltung Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring 3253879 Euskirchen [#205088]
Datum
5. Dezember 2020 20:30
An
Kreisverwaltung Euskirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Euskirchen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 05.12.2020 wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Gem. § 80…
Von
Kreisverwaltung Euskirchen
Betreff
Antw: Fwd: Wtrlt: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring 3253879 Euskirchen [#205088]
Datum
9. Dezember 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 05.12.2020 wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Gem. § 80 VI S. 2 GEG ist unser aktuell geltender Energieausweis im Foyer ausgehängt und kann bei Bedarf dort gerne eingesehen werden. Im Nachgang unserer derzeit laufenden energetischen Dachsanierung des Kreishauses wird es eine entsprechende Aktualisierung geben. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Da ich mich selten in Euskirchen bewege so…
An Kreisverwaltung Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Fwd: Wtrlt: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring 3253879 Euskirchen [#205088]
Datum
14. Dezember 2020 10:09
An
Kreisverwaltung Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Da ich mich selten in Euskirchen bewege sondern mich, vor allem aktuell, auf die dringend notwendigen Begegnungen beschränken möchte, wäre meine Frage, ob es möglich ist, mir eine Kopie oder ein Bild des aktuellen Energiebedarfsausweises zukommen zu lassen (bspw. per E-Mail) oder auf der Homepage des Kreis Euskirchen zur Einsicht für alle Bürger*innen zu veröffentlichen und mir darüber Bescheid zu geben. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205088/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weise Sie darauf hin, dass jede Person nach § 3 I UIG einen voraussetzungslosen …
An Kreisverwaltung Euskirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Fwd: Wtrlt: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring 3253879 Euskirchen [#205088]
Datum
20. Januar 2021 21:26
An
Kreisverwaltung Euskirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weise Sie darauf hin, dass jede Person nach § 3 I UIG einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen hat. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so darf dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art gewährt werden (§ 3 II 2 UIG). Auf eine schon bestehende Möglichkeit des Informationszugangs darf in den Fällen verwiesen werden, in denen Umweltinformationen dem Antragsteller bereits auf andere, leicht zugängliche Art, zur Verfügung stehen (§ 3 II 4 UIG). Soweit Sie die von mir verlangte Übersendung des eingescannten Energieausweises ablehnen und mich auf die persönliche Inaugenscheinnahme des im Gebäude ausgehängten Energieausweises verweisen, dürfte es sich hierbei schon um keine „andere, leicht zugängliche Art [des Informationszugangs]“ im Sinne des § 3 II 4 UIG handeln. Für mich, wie auch für viele andere Bürger:innnen, kann es aus zahlreichen Gründen (u.a. körperlicher Behinderungen, Alter, Krankheit, wirtschaftlicher Situation) einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, das betreffende Gebäude physisch aufzusuchen, dort den Energieausweis ausfindig zu machen, diesen in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen sowie nach Möglichkeit auch für die genauere spätere Auswertung zu vervielfältigen. Dass dies nicht dem gesetzlich geforderten uneingeschränkten und faktisch möglichst ungehinderten Informationszugang entspricht, liegt auf der Hand. Überwiegende behördliche Interessen für den Verweis auf den Aushang im Gebäude gegenüber der verlangten Bereitstellung als E-Mail-Scan sind demgegenüber nicht ersichtlich. Ein entsprechend gewichtiger Grund kann vorliegen, wenn die Umsetzung des Antrags zu einer schweren und nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung der weiteren, gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der informationspflichtigen Stelle führt, insbesondere wenn die verlangte Bereitstellungsweise der Informationen zur nicht kurzfristigen Hauptbeschäftigung des befassten Mitarbeiters würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1996 - 7 C 64/95). Dies ist angesichts des überschaubaren Aufwands hier fernliegend. Der Verweis auf den Aushang im Gebäude widerspricht auch der Systematik sowie Sinn und Zweck des Gesetzes. So regelt insbesondere § 10 III 1, 2 UIG, auf den § 3 II 4 UIG verweist, dass die Verbreitung von Umweltinformationen in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten erfolgen. Hierzu sollen insbesondere elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden. Daraus ergibt sich, dass – soweit Sie in rechtmäßiger Weise auf eine bereits bestehende allgemeine Möglichkeit des Informationszugangs verweisen möchten –, dieser Informationszugang elektronisch erfolgen soll. Dort, wo diese Möglichkeit nicht vorhanden ist, muss eine Form des Informationszugangs eröffnet werden, die dem möglichst nahe kommt und barrierefrei ist. Dem entspricht der von mir verlangte Zugang zum Energieausweis als E-Mail-Scan. Der Verweis auf den Aushang im Gebäude setzt sich demgegenüber zu den gesetzlichen Regelungen in deutlichen Widerspruch. Ich bitte Sie daher, mir nun die Kopie des Ausweises in der von mir beantragten Form zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Euskirchen
Sehr geehrte [geschwärzt], sehen Sie mir nach, dass Ihr Anliegen aufgrund des derzeitigen Arbeitsaufkommens beim …
Von
Kreisverwaltung Euskirchen
Betreff
AW: Antw: Fwd: Wtrlt: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring 3253879 Euskirchen [#205088]
Datum
21. Januar 2021 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte [geschwärzt], sehen Sie mir nach, dass Ihr Anliegen aufgrund des derzeitigen Arbeitsaufkommens beim Kreis Euskirchen schlichtweg untergegangen ist. Anbei erhalten Sie den aktuell ausgehängten Energieausweis für den Kreis Euskirchen. Nach Abschluss der energetischen Dachsanierung am Kreishaus wird ein neuer Ausweis erstellt. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt];!![geschwärzt]![geschwärzt]$ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt];!![geschwärzt]![geschwärzt]$