Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg

Anfrage an: Landkreis Nienburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Kreisverwaltung Nienburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Landkreis Nienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
28. September 2020 19:53
An
Landkreis Nienburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Kreisverwaltung Nienburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198260/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Nienburg
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 29. September 2020 teile ich Ihnen mit, dass f…
Von
Landkreis Nienburg
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
16. November 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 29. September 2020 teile ich Ihnen mit, dass für die Kreisverwaltung in Nienburg ein Energiebedarfsausweis erstellt wird. Dieser kann Ihnen nach Fertigstellung ausgehändigt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, bitte senden Sie mir d…
An Landkreis Nienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
16. November 2020 09:13
An
Landkreis Nienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, bitte senden Sie mir den Energieausweis nach Fertigstellung zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198260/
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Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in können Sie mir ein Update zu meiner Informationsfreiheitsanfr…
An Landkreis Nienburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
16. Mai 2021 18:57
An
Landkreis Nienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in können Sie mir ein Update zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg“ vom 28.09.2020 (#198260) zusenden? Sie haben die Frist mittlerweile um 199 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198260/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für…
An Landkreis Nienburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
7. Juni 2021 12:43
An
Landkreis Nienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg“ vom 28.09.2020 (#198260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 221 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198260/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Nienburg
Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich hatte den Vorgang seinerzeit zuständigkeitshalber an meine Kollegin, Frau Er…
Von
Landkreis Nienburg
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
9. Juni 2021 15:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich hatte den Vorgang seinerzeit zuständigkeitshalber an meine Kollegin, Frau Erdmann weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Auskünfte. Ihre beiden aktuellen Sachstandsanfragen wie auch die beiden vorangegangenen habe ich direkt an Frau Erdmann weitergeleitet. Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Erdmann unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwal…
An Landkreis Nienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
7. Dezember 2021 07:24
An
Landkreis Nienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg“ vom 28.09.2020 (#198260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 404 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198260/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Nienburg
Sehr Antragsteller/in ihre Informationsfreiheitsanfrage "Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung …
Von
Landkreis Nienburg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
13. Dezember 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
mittelweser_5859068c-2f68-45ec-8bee-24071077def8.jpg
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Sehr Antragsteller/in ihre Informationsfreiheitsanfrage "Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg" wird derzeitig bearbeitet. Sobald wir für die Gebäude die Energieausweise vorliegen haben bekommen sie eine Rückmeldung von uns. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwal…
An Landkreis Nienburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg [#198260]
Datum
6. Juli 2022 08:40
An
Landkreis Nienburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Nienburg“ vom 28.09.2020 (#198260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 615 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>