Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Virchowstraße 14-1616816 Neuruppin

Anfrage an: Ostprignitz-Ruppin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Kreisverwaltung
Virchowstraße 14-16
16816 Neuruppin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Merlin Müller
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Ostprignitz-Ruppin Details
Von
Merlin Müller
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Virchowstraße 14-1616816 Neuruppin [#198197]
Datum
28. September 2020 18:22
An
Ostprignitz-Ruppin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Kreisverwaltung Virchowstraße 14-16 16816 Neuruppin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Merlin Müller Anfragenr: 198197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198197/ Postanschrift Merlin Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Merlin Müller
Ostprignitz-Ruppin
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin eingegangen. Wir werden uns rasch um Ihr A…
Von
Ostprignitz-Ruppin
Betreff
Eingangsbestaetigung [Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Virchowstraße 14-1616816 Neuruppin [#198197]]
Datum
28. September 2020 18:23
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin eingegangen. Wir werden uns rasch um Ihr Anliegen kümmern. Kreisverwaltung Ostprignitz Ruppin Virchowstraße 14-16 16816 Neuruppin Telefon: 03391 688 0 Fax: 03391 3239 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Ostprignitz-Ruppin
Sehr geehrter Herr Müller, bezüglich Ihres Antrages auf Herausgabe des Energieausweises für das Verwaltungsgebäu…
Von
Ostprignitz-Ruppin
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Virchowstraße 14-1616816 Neuruppin [#198197]
Datum
23. Oktober 2020 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, bezüglich Ihres Antrages auf Herausgabe des Energieausweises für das Verwaltungsgebäude, Virchowstr. 14-16 in 16816 Neuruppin kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei diesem Gebäude um ein Baudenkmal handelt. Gem. § 16 Abs. 5 S. 2 EnEV sind die Absätze 2 bis 4 des § 16 EnEV auf Baudenkmäler nicht anzuwenden. Daraus folglich liegt auch kein Energieausweis für dieses Gebäude vor. Mit freundlichen Grüßen