Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt

Anfrage an: Landgericht Erfurt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
99084 Erfurt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • Kosten dieser Information:
    16,00 Euro
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem ThürUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landgericht Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt [#198195]
Datum
28. September 2020 18:16
An
Landgericht Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landgericht Erfurt Domplatz 37 99084 Erfurt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198195/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Erfurt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 28.09.2020 wurde zuständigkeitshalber an Thüringer Landesamt für Bau…
Von
Landgericht Erfurt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt [#198195]
Datum
30. September 2020 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 28.09.2020 wurde zuständigkeitshalber an Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Erfurt weitergeleitet. Auf Anordnung Gerlach
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht E…
An Landgericht Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt [#198195]
Datum
30. Oktober 2020 13:23
An
Landgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt“ vom 28.09.2020 (#198195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198195/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht E…
An Landgericht Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt [#198195]
Datum
30. Oktober 2020 13:23
An
Landgericht Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt“ vom 28.09.2020 (#198195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198195/
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 28.09.2020 an das Landgericht Erfurt, die zuständigkeitshalber h…
Von
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt [#198195]
Datum
30. Oktober 2020 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 28.09.2020 an das Landgericht Erfurt, die zuständigkeitshalber hierher zur Bearbeitung weitergeleitet wurde, erbaten Sie die „Herausgabe“ des „aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für das Landgericht Erfurt Domplatz 37 99084 Erfurt“. Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr grundsätzlich nicht über Energiebedarfsausweise verfügt. Für die verwalteten Objekte werden den einschlägigen Vorschriften gemäß allenfalls Energieverbrauchsausweise erstellt. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 ThürUIG verweise ich darauf, dass vorhandene Energieausweise - so wie es § 15 Abs. 3 S. 2 EnEV vorsieht - im jeweiligen Objekt für jedermann zugänglich ausgehängt werden. Zudem kann ich Ihnen vorsorglich mitteilen, dass das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr im Falle denkmalgeschützter Immobilien gemäß § 16 Abs. 5 S. 2 EnEV grundsätzlich keine Energieausweise erstellen lässt - vor dem Hintergrund des § 7 ThürLHO erfolgt die kostenträchtige Erstellung von Energieausweisen nur bei Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung. Sollten Sie gleichwohl eine liegenschaftsbezogene Auskunft wünschen, wären für diese beantragte öffentliche Leistung nach § 12 Abs. 1 S. 1 ThürUIG gemäß § 12 Abs. 1 ThürUIG i.V.m. § 21 ThürVwKostG, Ziffern 1.2.1 u. 1.4.1.2 Anlage zu § 1 ThürAllgVwKostO zwingend Verwaltungskosten i.H.v. 16,00 Euro zu erheben, weil ein Ausnahmetatbestand von der Kostenerhebungspflicht nach § 12 ThürUIG nicht vorliegt. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Recherche ergibt, dass ein Energieausweis für das Objekt nicht vorliegt. Für den Fall, dass diese Antwort in irgend einer Weise veröffentlicht wird, möchte ich Sie bitten, eine konsequente Unkenntlichmachung aller personenbezogenen Daten sicherzustellen. Eine kurze Recherche auf dem von Ihnen verwendeten Internetportal hat gezeigt, dass dies nicht durchgängig erfolgt. Vor diesem Hintergrund behalte ich mir vor, die entsprechende Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Nachgang zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen
Landgericht Erfurt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihnen bereits am 30.09.2020 mitgeteilt, dass wir Ihre Anfrage an das Lande…
Von
Landgericht Erfurt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt [#198195]
Datum
30. Oktober 2020 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihnen bereits am 30.09.2020 mitgeteilt, dass wir Ihre Anfrage an das Landesamt für Bau und Verkehr weitergeleitet haben. Bitte wenden sie an diese Stelle. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass ich selbstverständlich alle persone…
An Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Erfurt Domplatz 3799084 Erfurt [#198195]
Datum
8. November 2020 16:33
An
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass ich selbstverständlich alle personenbezogenen Daten nach besten Wissen und Gewissen schwärzen werde. Die Handlungen anderer antragstellenden Personen auf diesem Portal bin ich nicht zuständig, weise aber darauf hin, dass Sie gerne mit dem „Melden”-Knopf (nur sichtbar wenn angemeldet) fehlende Schwärzungen dem Moderationsteam von FragDenStaat melden können. Unabhängig davon wendet die Software auch automatisch Schwärzungen an. Weitere Informationen zur Funktionsweise von FragDenStaat finden Sie unter https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ sowie im „Leitfaden für Behörden” (PDF) von FragDenStaat.de.[1] Ihrer inhaltliche Antwort kann ich leider nicht entnehmen, ob ein Energieverbrauchsausweis für das angefragte Gebäude existiert oder ob dieses unter Denkmalschutz steht oder nicht. Ihre allgemeinen benannten Vorschriften sind mir bekannt. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich gerne eine Kopie gehabt hätte. Aufgrund der entstehenden Kosten ziehe ich meine Anfrage jedoch zurück. Falls Sie aus Billigkeit oder im Sinne der Gemeinnützigkeit dieser Anfrage in Rahmen einer Kampagne der Open Knowledge Foundation Deutschland und der Umwelthilfe (siehe https://fragdenstaat.de/kampagnen/klimacheck/) die Bearbeitung Ihnen dennoch kostenfrei möglich erscheint durchzuführen, so stelle ich es Ihnen frei, meine Anfrage gebührenfrei weiter zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198195/