Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt des Kreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge Schlosshof 2, 4 01796 Pirna

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Landratsamt des Kreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge
Schlosshof 2, 4
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt des Kreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge Schlosshof 2, 4 << Adresse entfernt >> [#244186]
Datum
22. März 2022 14:13
An
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Landratsamt des Kreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge Schlosshof 2, 4 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244186/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihr Anliegen wird zur weiteren B…
Von
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Betreff
Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt des Kreises Sächsische Schweiz Osterzgebirge Schlosshof 2, 4 << Adresse entfernt >> [#244186]
Datum
22. März 2022 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihr Anliegen wird zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Energiebedarfsausweis Landratsamt Sächs. Schweiz Osterzgebirge Schloßhof 2/4 << Adresse entfernt >> An…
Von
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Betreff
Energiebedarfsausweis Landratsamt Sächs. Schweiz Osterzgebirge Schloßhof 2/4 << Adresse entfernt >> Anfragenr.: 244186
Datum
21. April 2022 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Energiebedarfsausweis für den Verwaltungsstandort Pirna Schloßhof 2/4 wird derzeit überarbeitet. Der Vorhandene ist im November vergangenen Jahres ausgelaufen und wird jetzt erneuert. Die Überarbeitung soll Ende April/Anfang Mai beendet sein. Wir werden Ihnen diesen zeitnah nach Fertigstellung zusenden. Mit freundlichen Grüßen