Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Landratsamt
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    11. März 2021
  • 0 Follower:innen

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pf…
An Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861]
Datum
30. September 2020 16:09
An
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landratsamt Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Eingehende Nachrichten werden automatisch an [geschwärzt] weitergeleitet.
Von
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Betreff
Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861]
Datum
30. September 2020 16:09
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Eingehende Nachrichten werden automatisch an [geschwärzt] weitergeleitet.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt M…
An Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861]
Datum
11. November 2020 13:42
An
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth“ vom 30.09.2020 (#198861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Stelle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt,…
An Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage möglich - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861]
Datum
1. Februar 2021 12:09
An
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth“ vom 30.09.2020 (#198861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Daher ist mittlerweile Untätigkeitsklage möglich. Zu einer solchen muss es aber sicherlich nicht kommen. Daher bitte ich Sie höflich, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bayreuth
Nachricht an private E-Mail-Adresse Sehr geehrteAntragsteller/in ich wende mich an Sie bezüglich Ihrer Anfrage zu…
Von
Landratsamt Bayreuth
Via
Briefpost
Betreff
Nachricht an private E-Mail-Adresse
Datum
2. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wende mich an Sie bezüglich Ihrer Anfrage zum Energiebedarfsausweis (siehe unten), die Sie über die die Website www.fragdenstaat.de an das Gesundheitsamt gestellt haben. Leider enthielt Ihre Anfrage außer dem Betreff „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth“ keine weiteren Informationen darüber, worin Ihr Informationswunsch genau besteht. Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie mir mitteilen könnten, was Ihre eigentliche Frage ist, damit ich Ihnen eine fundierte Auskunft geben kann. Sehr gerne könnten wir das auch auf direkten Weg telefonisch klären, wir kennen uns ja von den Preisverleihungen zum Klimaschutzgewinnspiel. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861] Sehr geehrte<< A…
An Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861]
Datum
2. Februar 2021 14:23
An
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wie soeben telefonisch besprochen sende ich Ihnen nachfolgend meinen Antrag vom 30. September 2020, den ich hiermit erneut stelle: "Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landratsamt Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe." Ich danke Ihnen dafür, dass Sie sich der Sache angenommen haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
AW Anfrage wegen Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861] Sehr …
Von
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Betreff
AW Anfrage wegen Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861]
Datum
3. Februar 2021 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen wie gestern telefonisch besprochen den Gebäudeenergieausweis des Landratsamtes Bayreuth Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfrage wegen Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861] Sehr…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage wegen Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth [#198861]
Datum
3. Februar 2021 17:17
An
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie vielen herzlichen Dank für die schnelle Erledigung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198861/