Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V Altmühlstraße 1 a93059 Regensburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V
Altmühlstraße 1 a
93059 Regensburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Jobcenter Landkreis Regensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V Altmühlstraße 1 a93059 Regensburg [#198156]
Datum
28. September 2020 17:28
An
Jobcenter Landkreis Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V Altmühlstraße 1 a 93059 Regensburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198156/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Regensburg
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Landkreis Regensburg
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
28. September 2020 17:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Landkreis Regensburg
Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 93059 Re…
Von
Jobcenter Landkreis Regensburg
Betreff
Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 93059 Regensburg
Datum
14. Oktober 2020 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Energieausweis_DG_V
3,9 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Anfrage vom 28.09.2020, erhalten Sie im Anhang den Energieausweis für das o. g. Gebäude. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 9305…
An Jobcenter Landkreis Regensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 93059 Regensburg [#198156]
Datum
14. Oktober 2020 13:21
An
Jobcenter Landkreis Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die beiden genannten Anlagen lassen sich nicht öffnen, es zeigt sich Error. Bitte Überprüfen ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198156/
Jobcenter Landkreis Regensburg
AW: Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 9305…
Von
Jobcenter Landkreis Regensburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 93059 Regensburg [#198156]
Datum
14. Oktober 2020 13:58
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei der Energieausweis in einem anderen Format. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 9305…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage - Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Regensburg Dienstgebäude V, Altmühlstr. 1a, 93059 Regensburg [#198156]
Datum
20. Oktober 2020 12:13
An
Jobcenter Landkreis Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...wie mit Frau Stadler heute besprochen, ist es ein Unding dass Anhänge vor Ihrem Anschreiben in Ihrem Mailprogram eingestellt sind. Wie der Name Anhang bereits sagt, ist etwas angehängt, nämlich nach dem Anschreiben. Da sollte geändert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198156/