Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mi…
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg [#203790]
Datum
16. November 2020 15:21
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landes…
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg [#203790]
Datum
18. Dezember 2020 18:43
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 16.11.2020 (#203790) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an die Polizei des Landes Brandenburg. Vielen …
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg [#203790]
Datum
21. Dezember 2020 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage richten Sie bitte direkt an die Polizei des Landes Brandenburg. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG…
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg [#203790]
Datum
22. Dezember 2020 18:07
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Sehr geehrteAntragsteller/in vorab wünsche ich Ihnen alles Gute für das Jahr 2021. Mir wurde durch unser Pressebü…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg [#203790]
Datum
4. Januar 2021 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vorab wünsche ich Ihnen alles Gute für das Jahr 2021. Mir wurde durch unser Pressebüro Ihre Anfragen weiter geleitet. Leider kann ich auch nach dreimaligem Lesen nicht erkennen, was Sie mit Ihren 3 E-Mails (Fragen) in Erfahrung bringen wollen.?. Wenn ich es halbwegs deuten kann, wollen Sie die Energiebedarfsausweise für die drei in Rede stehenden Gebäude abfragen? Alle drei Gebäude werden nicht durch die Stadtverwaltung Cottbus betreut. Beispielsweise die Stadthalle wird durch die CMT (Cottbuser Messe- und Tagungszentrum) unterhalten. Bei den Gebäuden der Polizei und des Amtes für Arbeitsschutz handelt es sich um Gebäude, welche durch das Land Brandenburg verwaltet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es geht bei meinen Anfragen um die Energieausweise der Gebäude. Sollten Sie nicht zus…
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg [#203790]
Datum
5. Januar 2021 09:49
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es geht bei meinen Anfragen um die Energieausweise der Gebäude. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203790/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Cottbus/Chóśebuz
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt, mir nicht bekannt, keine zuständige Behörde- welche explizit diese Daten sa…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: LESE - Landeseinsatzseinheit der Polizei des Landes Brandenburg [#203790]
Datum
5. Januar 2021 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt, mir nicht bekannt, keine zuständige Behörde- welche explizit diese Daten sammelt. Zudem ist die Stadt nicht die Daten erhebende Stelle für in Rede stehende Objekte und derartige Ausweise müssen uns von fremden Liegenschaften nicht vorgelegt werden. Ergo kann ich Ihnen leider an dieser Stelle nicht sagen, wer hier die Daten erhebende Stelle/Behörde ist und somit kann ich Ihre Anfrage auch nicht weiter leiten. Mit freundlichen Grüßen