Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Warendorf Von-Ketteler-Straße 1548231 Warendorf

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Mariengymnasium Warendorf
Von-Ketteler-Straße 15
48231 Warendorf

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Warendorf Von-Ketteler-Straße 1548231 Warendorf [#198222]
Datum
28. September 2020 18:51
An
Kommunalverwaltung Warendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Mariengymnasium Warendorf Von-Ketteler-Straße 15 48231 Warendorf Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre anstehende Anfrage an die Stadt Warendorf die ich Ihnen zuständ…
Von
Kommunalverwaltung Warendorf
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Warendorf Von-Ketteler-Straße 1548231 Warendorf [#198222]
Datum
30. Oktober 2020 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre anstehende Anfrage an die Stadt Warendorf die ich Ihnen zuständigkeitshalber gerne beantworte. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage hat leider ein wenig Zeit in Anspruch genommen. In Ihrer Anfrage verweisen Sie auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach ENEV § 16 Abs.2. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Versehen handelt, und Sie sich tatsächlich auf den Absatz 3 des vorgenannten §16 beziehen, wonach Gebäudeeigentümer bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der auf einer behördlichen Nutzung beruht, Energieausweise öffentlich zugänglich aushängen müssen. Die vorhandenen Energieausweise laufen in 2020 ab. Bereits im Frühjahr 2020 wurde die Neuerstellung der Energiebedarfsausweise beauftragt, konnte durch das beauftragte Büro leider u.a. pandemiebedingt nicht zeitnah durchgeführt werden, sodass wir erst jetzt die neuen und aktuellen Unterlagen erhalten haben. Da wir Ihnen gerne die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung stellen möchten, haben wir diese noch abgewartet. Um Ihnen die Arbeit zu ersparen, die Informationen direkt vor Ort einzusehen, stelle ich Ihnen mit der Anlage nun die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung. Entschuldigen Sie bitte nochmals die Verzögerungen. Mit freundlichem Gruß

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Kommunalverwaltung Warendorf
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Warendorf [#198224] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Da…
Von
Kommunalverwaltung Warendorf
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Warendorf [#198224]
Datum
30. Oktober 2020 14:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre anstehende Anfrage an die Stadt Warendorf die ich Ihnen zuständigkeitshalber gerne beantworte. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage hat leider ein wenig Zeit in Anspruch genommen. In Ihrer Anfrage verweisen Sie auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach ENEV § 16 Abs.2. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um ein Versehen handelt, und Sie sich tatsächlich auf den Absatz 3 des vorgenannten §16 beziehen, wonach Gebäudeeigentümer bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der auf einer behördlichen Nutzung beruht, Energieausweise öffentlich zugänglich aushängen müssen. Die vorhandenen Energieausweise laufen in 2020 ab. Bereits im Frühjahr 2020 wurde die Neuerstellung der Energiebedarfsausweise beauftragt, konnte durch das beauftragte Büro leider u.a. pandemiebedingt nicht zeitnah durchgeführt werden, sodass wir erst jetzt die neuen und aktuellen Unterlagen erhalten haben. Da wir Ihnen gerne die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung stellen möchten, haben wir diese noch abgewartet. Um Ihnen die Arbeit zu ersparen, die Informationen direkt vor Ort einzusehen, stelle ich Ihnen mit der Anlage nun die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung. Entschuldigen Sie bitte nochmals die Verzögerungen. Mit freundlichem Gruß