Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht…
An Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz [#212737]
Datum
15. Februar 2021 13:26
An
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212737/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium …
An Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz [#212737]
Datum
17. März 2021 01:15
An
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz“ vom 15.02.2021 (#212737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212737/
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kais…
Von
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Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz [#212737]
Datum
17. März 2021 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
5,2 MB
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den derzeit gültigen Energiebedarfsausweis unseres Hauses. Wir bitten die verspätete Zusendung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz …
An Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz [#212737]
Datum
17. März 2021 15:38
An
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212737/
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kais…
Von
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz [#212737]
Datum
20. September 2021 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für die Liegenschaft Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz, besteht nach §80 GEG keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises. Es ist auch nicht geplant für diese Liegenschaft in absehbarer Zeit einen Energiebedarfsausweis zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz …
An Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz [#212737]
Datum
21. September 2021 00:44
An
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte verzeihen Sie mir meine Verwunderung, aber die Anfrage wurde bereits am 17.03.2021 beantwortet und dies sogar mit Übersendung des Energieausweises. Das Verfahren war damit m. W. n. abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212737/

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AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz …
Von
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz [#212737]
Datum
21. September 2021 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hierbei gab es offensichtlich ein Missverständnis, denn einen von Ihnen angefragten Energiebedarfsausweis hat der LBB zu der Liegenschaft Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz nicht. Ihnen wurde stattdessen ein Energieausweis zugesandt. Ich freue mich zu hören, dass das alternative Dokument Ihre Anfrage ausreichend beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen