Energiebedarfsausweis für Gebäude: Nachbarschaftshaus Urbanstraße Urbanstraße 2110961 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Nachbarschaftshaus Urbanstraße
Urbanstraße 21
10961 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Julian Mair
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
Julian Mair
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Nachbarschaftshaus Urbanstraße Urbanstraße 2110961 Berlin [#199054]
Datum
1. Oktober 2020 14:11
An
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Nachbarschaftshaus Urbanstraße Urbanstraße 21 10961 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Mair Anfragenr: 199054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199054/ Postanschrift Julian Mair << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Mair
Julian Mair
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Nachb…
An Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
Julian Mair
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Nachbarschaftshaus Urbanstraße Urbanstraße 2110961 Berlin [#199054]
Datum
4. November 2020 15:54
An
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Nachbarschaftshaus Urbanstraße Urbanstraße 2110961 Berlin“ vom 01.10.2020 (#199054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Mair Anfragenr: 199054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199054/ Postanschrift Julian Mair << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Mair, uns wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber zugeleitet. Bitte entschuldigen Sie die verz…
Von
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Nachbarschaftshaus Urbanstraße Urbanstraße 2110961 Berlin [#199054]
Datum
6. November 2020 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mair, uns wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber zugeleitet. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Dies liegt darin begründet, dass Sie einen nicht zuständigen Adressaten angeschrieben haben und die Kolleginnen und Kollegen erst die zuständige Stelle ermitteln mussten. Leider liegt uns kein aktueller Energiebedarfsausweis für die angefragte Liegenschaft vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Wie Sie bereits durch das Büro von Stadtrat Schmidt informiert wurden, arbeiten wir seit einiger Zeit an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise/Energieverbrauchsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie sind wir bisher noch nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir wenden uns, ohne Erneuerung Ihrer Anfrage, nach Vorlage der Energiebedarfsausweise an Sie. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Mit freundlichen Grüßen