Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neubau Hauptterminal (1), Flughafen Berlin Brandenburg Schönefeld

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Ausweisstelle Baustelle Flughafen Berlin Brandenburg
Hugo-Eckener-Allee
12529 Schönefeld

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • Ein:e Follower:in

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mi…
An Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Neubau Hauptterminal (1), Flughafen Berlin Brandenburg Schönefeld [#200191]
Datum
10. Oktober 2020 12:31
An
Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Ausweisstelle Baustelle Flughafen Berlin Brandenburg Hugo-Eckener-Allee 12529 Schönefeld Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200191/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Bauen und Verkehr Außenstelle Schönefeld Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Aktenzeichen: 6275-2020, Anfertigung Kopie Energieausweis Aussweisstelle
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr Außenstelle Schönefeld Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Betreff
Aktenzeichen: 6275-2020, Anfertigung Kopie Energieausweis Aussweisstelle
Datum
12. November 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen: 6275-2020, Anfertigung Kopie Energieausweis Aussweisstelle [#200191] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Außenstelle Schönefeld Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen: 6275-2020, Anfertigung Kopie Energieausweis Aussweisstelle [#200191]
Datum
22. Dezember 2020 17:19
An
Landesamt für Bauen und Verkehr Außenstelle Schönefeld Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie besten Dank für Ihre Antwort, auf die ich leider erst heute eine Rückmeldung geben kann. Allerdings liegt vermutlich ein Missverständnis vor. Mich interessieren die Angaben zum Energieausweis des "neuen großen" Terminals 1 (Willi Brand?) des BER, welches zum Zeitpunkt meiner Anfrage noch nicht eröffnet, sondern Baustelle war. Da Ihnen die relevanten Angaben zum Energieausweis, insbes. zu geplantem Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch je Quadratmeter, seit Jahren im Rahmen der Baugenehmigung bekannt sein sollten ist die Anfrage an Sie adressiert. Daher bitte ich weiterhin um Beantwortung. Besten Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200191/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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