Energiebedarfsausweis für Gebäude: Öffentliche Bibliothek

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Öffentliche Bibliothek

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Felix Kalchschmid
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die…
An Marktverwaltung Murnau am Staffelsee Details
Von
Felix Kalchschmid
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Öffentliche Bibliothek [#227443]
Datum
27. August 2021 12:54
An
Marktverwaltung Murnau am Staffelsee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Öffentliche Bibliothek Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Felix Kalchschmid Anfragenr: 227443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227443/ Postanschrift Felix Kalchschmid << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Kalchschmid
Marktverwaltung Murnau am Staffelsee
Sehr geehrter Herr Kalchschmid, auf Grund von internen Umstrukturierungsmaßnahmen der Abteilung Immobilienmanagem…
Von
Marktverwaltung Murnau am Staffelsee
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Öffentliche Bibliothek [#227443]
Datum
15. September 2021 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kalchschmid, auf Grund von internen Umstrukturierungsmaßnahmen der Abteilung Immobilienmanagement liegt uns momentan kein aktueller Energieausweis vor. Sobald dieser bei uns eingetroffen ist, senden wir Ihnen den Ausweis per E-Mail zu. Freundliche Grüße
Felix Kalchschmid
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Öffentliche…
An Marktverwaltung Murnau am Staffelsee Details
Von
Felix Kalchschmid
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Öffentliche Bibliothek [#227443]
Datum
19. März 2022 21:12
An
Marktverwaltung Murnau am Staffelsee
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Öffentliche Bibliothek“ vom 27.08.2021 (#227443) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 172 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Kalchschmid

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Marktverwaltung Murnau am Staffelsee
Sehr geehrter Herr Kalchschmid, den Energieausweis für die öffentliche Bibliothek der Marktgemeinde Murnau befind…
Von
Marktverwaltung Murnau am Staffelsee
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Öffentliche Bibliothek [#227443]
Datum
23. März 2022 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kalchschmid, den Energieausweis für die öffentliche Bibliothek der Marktgemeinde Murnau befindet sich im Foyer des Kultur - und Tagungszentrums Murnau und kann dort während er Öffnungszeiten eingesehen werden. Freundliche Grüße