Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle

Anfrage an: Königs Wusterhausen

Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Paul-Dinter-Halle

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG) Sehr Antragsteller/in Unter Verweis auf die P…
An Königs Wusterhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle [#226897]
Datum
17. August 2021 08:55
An
Königs Wusterhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG) Sehr Antragsteller/in Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Paul-Dinter-Halle Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Königs Wusterhausen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail zum Thema -Energiebedarfsausweis für Gebäude: …
Von
Königs Wusterhausen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle [#226897]
Datum
18. August 2021 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail zum Thema -Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle [#226897]-. Gleichzeitig möchte ich Sie, auf Grund der Urlaubssituation, um etwas Geduld bezüglich der Beantwortung, bitten. MfG Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter…
An Königs Wusterhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle [#226897]
Datum
23. September 2021 11:36
An
Königs Wusterhausen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle“ vom 17.08.2021 (#226897) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226897/
Königs Wusterhausen
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Von
Königs Wusterhausen
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Betreff
Datum
23. September 2021 12:26
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter…
An Königs Wusterhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle [#226897]
Datum
4. Oktober 2021 13:21
An
Königs Wusterhausen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle“ vom 17.08.2021 (#226897) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226897/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter…
An Königs Wusterhausen Details
Von
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle [#226897]
Datum
21. Oktober 2021 10:35
An
Königs Wusterhausen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle“ vom 17.08.2021 (#226897) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und teilen . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
Antrag: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle vom 17.08.2021
Datum
22. Oktober 2021
Status
Energiebedarfsausweis abgelaufen - wird überarbeitet und sobald abgeschlossen zur Verfügung gestellt; Verzögerung durch Urlaub & Krankheit