Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei

Anfrage an: Landkreis Heidekreis

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizei

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Landkreis Heidekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei [#200198]
Datum
10. Oktober 2020 08:18
An
Landkreis Heidekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizei Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200198/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Heidekreis
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, bitte ich Sie, mir die postalische Ans…
Von
Landkreis Heidekreis
Betreff
Antwort: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei [#200198]
Datum
13. Oktober 2020 08:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, bitte ich Sie, mir die postalische Anschrift des betreffenden Gebäudes/Grundstücks mitzuteilen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Anfrage geht es um die folgende Immobilie: Polizeistation Schwarmstedt Ce…
An Landkreis Heidekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei [#200198]
Datum
30. November 2020 17:30
An
Landkreis Heidekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Anfrage geht es um die folgende Immobilie: Polizeistation Schwarmstedt Celler Straße 41 29690 Schwarmstedt ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200198/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei“ vom…
An Landkreis Heidekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei [#200198]
Datum
30. Mai 2021 23:53
An
Landkreis Heidekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei“ vom 10.10.2020 (#200198) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200198/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Heidekreis
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Heidekreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Mai 2021 23:55
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landkreis Heidekreis
Ihre Mitteilung vom 30.5.2021: Formlose Ablehnung v. 7.12.2020 Sehr Antragsteller/in gemäß Ihrer gestrigen E-Mail…
Von
Landkreis Heidekreis
Betreff
Ihre Mitteilung vom 30.5.2021: Formlose Ablehnung v. 7.12.2020
Datum
31. Mai 2021 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gemäß Ihrer gestrigen E-Mail kritisieren Sie, dass Ihre Anfrage vom 10.10.2020 bis heute nicht beantwortet worden sei. Meine Antwort ist allerdings unter dem 7.12.2020 ergangen (siehe Anhang). Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen