Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei Direktion 4 Eiswaldtstraße 18 12249 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Polizei Direktion 4
Eiswaldtstraße 18
12249 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei Direktion 4 Eiswaldtstraße 18 12249 Berlin [#227917]
Datum
6. September 2021 20:40
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Polizei Direktion 4 Eiswaldtstraße 18 12249 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227917/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr Antragsteller/in Aufgrund der Vielzahl der eingehenden E-Mails, bitten wir um etwas Geduld. Sollte Ihr Anli…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei Direktion 4 Eiswaldtstraße 18 12249 Berlin [#227917]
Datum
6. September 2021 20:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Aufgrund der Vielzahl der eingehenden E-Mails, bitten wir um etwas Geduld. Sollte Ihr Anliegen einen Terminwunsch beinhalten, wird auf folgendes hingewiesen: Termine für das Bürgeramt können nur telefonisch unter der Behördenhotline 115 oder online unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ vereinbart werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Terminanfragen per Mail unbearbeitet bleiben müssen. Alle anderen Anliegen werden schnellstmöglich bearbeitet. Unter www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/<http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/> können Sie sich über die aktuelle Situation und pandemiebedingten Einschränkungen informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Immobilien Management GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme: Das Gebäude wird vo…
Von
Berliner Immobilien Management GmbH
Betreff
WG: [extern] WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizei Direktion 4 Eiswaldtstraße 18 12249 Berlin [#227917]
Datum
16. September 2021 17:48
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme: Das Gebäude wird von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (im Folgenden: BIM) verwaltet, daher wurde Ihre Anfrage zuständigkeitshalber hierher zur Beantwortung weitergeleitet. Die BIM erbringt als privatrechtlich organisierte GmbH keine hoheitlichen Aufgaben im verwaltungsrechtlichen Sinn und erlässt beispielsweise auch keine Verwaltungsakte. Da die Ausübung hoheitlicher Befugnisse jedoch Voraussetzung der Qualifizierung als öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG Berlin ist, handelt die BIM nicht als Stelle im Sinne der vorbezeichneten Norm. Aus diesem Grund ist die BIM nicht auskunftspflichtig. Ihr Antrag auf Herausgabe des Energieausweises ist daher abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

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