Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck
Schloßstraße 65
45355 Essen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen [#200690]
Datum
13. Oktober 2020 12:48
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 65 45355 Essen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200690/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2020 14:22 An: 59 Umweltamt Betreff: RE: WG: Energiebedarfsa…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen [#200690]
Datum
15. Oktober 2020 11:45
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2020 14:22 An: 59 Umweltamt Betreff: RE: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen [#200690] Falls es ein städtisches Gebäude ist, dann FB 60. Vermutlich aber Polizei oder BLB des Landes NRW. Grüße,
Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen den gewünschten Energieausweis n…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen [#200690]
Datum
18. November 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihnen den gewünschten Energieausweis nicht zur Verfügung stellen. Das Gebäude der Polizeiinspektion Nord, Schloßstr. 65, 45355 Essen befindet sich nicht in städtischem Eigentum und wird auch nicht durch die Stadt Essen bewirtschaftet. Wer Eigentümer der Liegenschaft ist, ist mir nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich an den Nutzer oder Eigentümer des Objektes um weitere Informationen zu erlangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weiß, das das Gebäude kürzlich neue Fenster bekommen hat. Ich weiss auch, das die…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen [#200690]
Datum
19. November 2020 10:14
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weiß, das das Gebäude kürzlich neue Fenster bekommen hat. Ich weiss auch, das dieselben gelben Fliesen am Gebäude seit meiner Kindheit an der Fassade sind. Darum bin ich mir sicher, das das Gebäude nicht gedämmt ist. Der Text sagt klar, das es unerheblich ist, wer der Eigentmer des Gebäudes ist: 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200690/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Essen
Sehr geehrteAntragsteller/in den beigefügten Mailverkehr zur unten stehende Anfrage von Frau Antragsteller/in Ant…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen [#200690]
Datum
24. November 2020 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWEnergiebedarfsausweisfrGebudePolize_2.eml
22,1 KB
AWEnergiebedarfsausweisfrGebudePolize.eml
5,7 KB
image001.jpg
2,3 KB
image003.jpg
2,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in den beigefügten Mailverkehr zur unten stehende Anfrage von Frau Antragsteller/in Antragsteller/in übersende ich Ihnen als Nutzer des Gebäudes, mit der Bitte um weitere Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspek…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen [#200690]
Datum
5. Dezember 2020 11:43
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck Schloßstraße 6545355 Essen“ vom 13.10.2020 (#200690) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200690/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Essen
Ihre Nachricht vom 05.12.2020 - Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck - Schloßstraße 65 Sehr geehrteAntragsteller…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Nachricht vom 05.12.2020 - Polizeiinspektion Nord - Wache Borbeck - Schloßstraße 65
Datum
7. Dezember 2020 09:39
Status
image003.jpg
2,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bereits am 18.11.2020 habe ich Ihnen per Mail auf Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de vom 13.10.2020 geantwortet. Am 24.11.2020 habe ich Ihre beiden Anfragen außerdem an die Polizei Essen als Nutzer des Objektes weitergeleitet. Eine Kopie dieser Weitergabe wurde Ihnen übersandt. Ihrer Einwendung, dass die Stadt Essen zur Information verpflichtet ist, obwohl sie weder Nutzer, Mieter noch Eigentümer ist, kann ich nicht folgen, da dies nur „im Falle der Anmietung des Gebäudes …“ zutrifft. Mit freundlichen Grüßen