Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeikommissariat 23 Außenstelle Grundstraße 620257 Hamburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizeikommissariat 23 Außenstelle
Grundstraße 6
20257 Hamburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeikommissariat 23 Außenstelle Grundstraße 620257 Hamburg [#198419]
Datum
29. September 2020 00:13
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeikommissariat 23 Außenstelle Grundstraße 6 20257 Hamburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198419/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sprinkenhof GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. aktuell liegt uns kein Energie…
Von
Sprinkenhof GmbH
Betreff
WG: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeikommissariat 23 Außenstelle Grundstraße 620257 Hamburg [#198419]
Datum
13. Oktober 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1. aktuell liegt uns kein Energieausweis vor. 2. ggfs. wird in naher Zukunft (bis Ende Januar 2021) ein Energieausweis für das Gebäude erstellt, dann aber als Verbrauchsausweis (NICHT als Bedarfsausweis). Bitte wenden Sie sich in diesem Zusammenhang gern Anfang 2022 erneut an uns. Wir werden Ihnen dann die gewünschte Unterlage zusenden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sprinkenhof GmbH
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Energieausweis für das…
Von
Sprinkenhof GmbH
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeikommissariat 23 Außenstelle Grundstraße 620257 Hamburg [#198419]
Datum
13. November 2020 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
110,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Geduld. Bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Energieausweis für das Polizeikommissariat 23 Außenstelle Grundstraße müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass für das Objekt kein Energieausweis vorhanden ist, da das Objekt vor dem 01. Mai 2014 angemietet wurde. Da sich das Informationsrecht § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Umweltinformationsgesetz (HmbUIG) in Verbindung mit § 2 Absatz 4 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, ist Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Wir dürfen Ihnen jedoch mitteilen, dass die Erstellung des entsprechenden Energieausweises im Rahmen der Umsetzung des energetischen Sanierungsfahrplanes bereits angestoßen wurde. Derzeit wird erwogen, diesen nach Erhalt auf dem Transparenzportal Hamburg zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen