Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33, 76131 Karlsruhe

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizeipräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 31-33
76131 Karlsruhe

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Eike Zimpelmann
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
Eike Zimpelmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33, 76131 Karlsruhe [#203899]
Datum
17. November 2020 21:44
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33 76131 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Eike Zimpelmann Anfragenr: 203899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203899/ Postanschrift Eike Zimpelmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eike Zimpelmann
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Zimpelmann. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage gem. UVwG und möchten Ihnen…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33, 76131 Karlsruhe [#203899] [IBISARCHIV]
Datum
20. November 2020 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,7 KB
image002.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Zimpelmann. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage gem. UVwG und möchten Ihnen gleichzeitig mitteilen, dass wir diese zuständigkeitshalber an Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, zur weiteren Bearbeitung übersandt haben. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Karlsruhe
Anfrage- Nr. 203899: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33, 76131 Ka…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Anfrage- Nr. 203899: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33, 76131 Karlsruhe
Datum
25. November 2020 11:53
Status
Sehr geehrter Zimpelmann, über Ihren Antrag nach UVwG vom 17.11.2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Über das Internetportal "Frag- den Staat" wurde am 17.11.2020 Auskunft wie folgt beantragt: 1) Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeipräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 31-33, 76131 Karlsruhe 2) Im Falle eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. II. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft wird wie folgt erteilt: Der Antragsteller erhält anliegend den aktuellen Energieverbrauchsausweis vom 29.03.2019 mit der Registriernummer: BW-2019-002619917 für das Gebäude Durlacher Allee 31-33 in 76131 Karlsruhe. Ein Energiebedarfsausweis liegt entsprechend der Vorgaben des Landes nicht vor und wird auch nicht erstellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen