Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeirevierstation Degerloch Karl-Pfaff-Straße 3570597 Stuttgart

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizeirevierstation Degerloch
Karl-Pfaff-Straße 35
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Ronald Stock
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Ronald Stock
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeirevierstation Degerloch Karl-Pfaff-Straße 3570597 Stuttgart [#203033]
Datum
6. November 2020 11:44
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeirevierstation Degerloch Karl-Pfaff-Straße 35 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ronald Stock Anfragenr: 203033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203033/ Postanschrift Ronald Stock << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ronald Stock
Landeshauptstadt Stuttgart
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeirevierstation Degerloch Karl-Pfaff-Straße 3570597 Stuttgart [#203033…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeirevierstation Degerloch Karl-Pfaff-Straße 3570597 Stuttgart [#203033]
Datum
17. November 2020 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stock, vielen Dank für Ihr Interesse für das Gebäude des Polizeireviers Degerloch in der Karl-Pfaff-Straße 35 in << Adresse entfernt >>. Das Gebäude ist im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Die informationspflichtige Stelle für das Gebäude ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Unser Amt ist für die kommunalen Liegenschaften der Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Wir verweisen Sie deshalb zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Die Kontakt-E-Mail-Adresse ist: <<E-Mail-Adresse>>. Diese Adresse nehmen wir in Kopie der Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeirevierstation Degerloch Karl-Pfaff-Straße 3570597 Stuttgart [#203033] Se…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeirevierstation Degerloch Karl-Pfaff-Straße 3570597 Stuttgart [#203033]
Datum
17. Dezember 2020 18:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stock, wir kommen auf Ihre Anfrage vom 06.11.2020, uns zugegangen am 17.11.2020, hinsichtlich der Herausgabe des Energieausweises für das Gebäude der Polizeirevierstation Degerloch, Karl-Pfaff-Straße 35,<< Adresse entfernt >> zurück. Hierzu ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag vom 06.11.2020 auf Herausgabe des Energieausweises für das Gebäude der Polizeirevierstation Degerloch, Karl-Pfaff-Straße 35,<< Adresse entfernt >> wird in Form der Übersendung einer elektronischen Kopie des Aushanges des aktuellen Energieausweises stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: Dem zulässigen und begründeten Antrag war stattzugeben. Der Antrag wurde dahin ausgelegt, dass es sich um einen Antrag auf Aktenauskunft durch Übermittlung in elektronischer Form handelt und daher eine elektronische Kopie des aktuellen Energieausweises für das Objekt begehrt wurde, auch wenn der Antrag wörtlich auf Herausgabe des (Original-) Energieausweis lautete. Dies wäre aber zum einen nicht von der gesetzlichen Grundlage umfasst und entspricht auch nicht dem Willen des Antragsstellers, der eine Beantwortung in elektronischer Form wünschte. Als Auskunft einfacher Art fallen für diesen Bescheid keine Gebühren an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermögen und Bau Amt Stuttgart, Ossietzkystr. 3, 70174 Stuttgart einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen