Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus [#201095]
Datum
18. Oktober 2020 15:46
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201095/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage vom 18.10.2020. …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus [#201095]
Datum
5. November 2020 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage vom 18.10.2020. Für das Rathaus Bad Breisig, Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig, wurde am 24.04.2009 ein Verbrauchs-Energieausweis erstellt, der am 23.04.2019 seine Gültigkeit verloren hat (s. Anlage). Die Neu-Erstellung eines Energieausweises ist in Bearbeitung. Sobald uns der neue Ausweis vorliegt, übersenden wir Ihnen diesen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
#201095 Rathaus Bad Breisig Sehr geehrteAntragsteller/in für das Rathaus Bad Breisig, Bachstraße 11, 53498 Bad Br…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
#201095 Rathaus Bad Breisig
Datum
11. Januar 2021 10:28
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in für das Rathaus Bad Breisig, Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig wurde am 24.04.2009 ein Verbrauchsenergieausweis erstellt, der am 23.04.2019 seine Gültigkeit verloren hat. Aufgrund der pandemiebedingten Entwicklungen haben sich Termine mit dem dafür beauftragten Ing. Büro verschoben. Die Neuerstellung eines Energieausweises ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
#201095 Rathaus Bad Breisig (Energieausweis) Sehr Antragsteller/in für das Rathaus Bad Breisig, Bachstraße 11, 53…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
#201095 Rathaus Bad Breisig (Energieausweis)
Datum
12. Februar 2021 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in für das Rathaus Bad Breisig, Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig wurde am 24.04.2009 ein Verbrauchsenergieausweis erstellt, der am 23.04.2019 seine Gültigkeit verloren hat (siehe Anlage). Aufgrund der pandemiebedingten Entwicklungen haben sich Termine mit dem dafür beauftragten Ing. Büro verschoben. Die Neuerstellung eines Energieausweises ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen