Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Eitorf Details
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Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
14. Januar 2021 09:58
An
Kommunalverwaltung Eitorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208684/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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An Kommunalverwaltung Eitorf Details
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AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
16. Februar 2021 13:29
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Kommunalverwaltung Eitorf
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf“ vom 14.01.2021 (#208684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208684/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
26. Februar 2021 07:54
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AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
9. März 2021 09:43
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AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
19. März 2021 14:20
An
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AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
12. April 2021 09:03
An
Kommunalverwaltung Eitorf
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
5. Mai 2021 16:27
An
Kommunalverwaltung Eitorf
Status
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Kommunalverwaltung Eitorf
Vielen Dank für Ihre Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihre Nachricht wird an die zuständige Stelle bei …
Von
Kommunalverwaltung Eitorf
Betreff
Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
5. Mai 2021 16:28
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihre Nachricht wird an die zuständige Stelle bei der Gemeindeverwaltung Eitorf weitergeleitet und bearbeitet. Wegen der Vielzahl der Posteingänge und der unterschiedlichen Sachverhalte kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung nach 16 Wochen. Ich bin sicher bei der Be…
An Kommunalverwaltung Eitorf Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
7. Mai 2021 08:39
An
Kommunalverwaltung Eitorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung nach 16 Wochen. Ich bin sicher bei der Beantwortung meiner Frage wird es etwas zügiger gehen, der Energieausweis sollte bei Ihnen schließlich bereits vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Gärtner Anfragenr: 208684 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
6. Juli 2021 01:47
An
Kommunalverwaltung Eitorf
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf“ vom 14.01.2021 (#208684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 141 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208684/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eit…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf [#208684]
Datum
10. Januar 2022 16:28
An
Kommunalverwaltung Eitorf
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Eitorf Markt 1 53783 Eitorf“ vom 14.01.2021 (#208684) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 329 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208684/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>