Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1 88255 Baienfurt

Anfrage an: Gemeinde Baienfurt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Marktplatz 1
88255 Baienfurt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stephan Magg
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gemeinde Baienfurt Details
Von
Stephan Magg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1 88255 Baienfurt [#213013]
Datum
17. Februar 2021 20:56
An
Gemeinde Baienfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Marktplatz 1 88255 Baienfurt Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stephan [geschwärzt] Anfragenr: 213013 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Stephan Magg
Stephan Magg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Ma…
An Gemeinde Baienfurt Details
Von
Stephan Magg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1 88255 Baienfurt [#213013]
Datum
19. März 2021 09:33
An
Gemeinde Baienfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1 88255 Baienfurt“ vom 17.02.2021 (#213013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan [geschwärzt] Anfragenr: 213013 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Stephan [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stephan Magg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Ma…
An Gemeinde Baienfurt Details
Von
Stephan Magg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1 88255 Baienfurt [#213013]
Datum
16. September 2021 06:57
An
Gemeinde Baienfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1 88255 Baienfurt“ vom 17.02.2021 (#213013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan Magg Anfragenr: 213013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213013/ Postanschrift Stephan Magg << Adresse entfernt >>
Gemeinde Baienfurt
Marktplatz 1 Sehr geehrter Herr Magg, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ihre erste Anfrage im Februar hat uns…
Von
Gemeinde Baienfurt
Betreff
Marktplatz 1
Datum
1. Oktober 2021 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Magg, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ihre erste Anfrage im Februar hat uns leider nicht erreicht. Der Ernergieausweis für das betroffene Gebäude ist selbstverständlich an einer gut sichtbaren Stelle im Gebäude ausgehängt. Damit werden die Pflichten des Eigentümer und Nutzers gem. § 80 GEG vollständig erfüllt. Darüber hinaus haben wir als weiteren Service eine Kopie des Energieausweises hier beigefügt. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Baienfurt

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Gemeinde Baienfurt
Marktplatz 2 Sehr geehrter Herr Magg, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ihre erste Anfrage im Februar hat uns…
Von
Gemeinde Baienfurt
Betreff
Marktplatz 2
Datum
1. Oktober 2021 10:21
Status
Sehr geehrter Herr Magg, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ihre erste Anfrage im Februar hat uns leider nicht erreicht. Der Energieausweis für das betroffene Gebäude ist selbstverständlich an einer gut sichtbaren Stelle im Gebäude ausgehängt. Damit werden die Pflichten des Eigentümer und Nutzers gem. § 80 GEG vollständig erfüllt. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Baienfurt