Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1697215 Uffenheim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Marktplatz 16
97215 Uffenheim

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Andreas Hein
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die…
An Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim- Details
Von
Andreas Hein
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1697215 Uffenheim [#200594]
Datum
12. Oktober 2020 17:03
An
Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Marktplatz 16 97215 Uffenheim Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andreas Hein Anfragenr: 200594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200594/ Postanschrift Andreas Hein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Hein
Andreas Hein
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ratha…
An Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim- Details
Von
Andreas Hein
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1697215 Uffenheim [#200594]
Datum
4. Dezember 2020 15:16
An
Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Marktplatz 1697215 Uffenheim“ vom 12.10.2020 (#200594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Klimaziele der Bundesregierung können nur erreicht werden, wenn Deutschlandweit auch öffentliche Gebäude entsprechend energetisch saniert und auf nachhaltige Wärmequellen umgestellt werden. Die Aktion von "Frag den Staat" bei der Energieausweise öffentlicher Gebäude auch öffentlich zugänglich gemacht werden, sehe ich als einen Schritt in die richige Richtung, für mehr Transparenz und um den tatsächlichen Handlungsbearf offenzulegen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Hein Anfragenr: 200594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200594/
Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim-
frag den Staat Sehr geehrter Hr. Hein, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) un…
Von
Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim-
Betreff
frag den Staat
Datum
17. Dezember 2020 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Hr. Hein, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden vom GEG 2020 - Neues GebäudeEnergieGesetz abgelöst. Gültig ist das GEG 2020. Wir verweisen auf §79 Abs. 4. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Hein
AW: frag den Staat [#200594] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In dem von Ih…
An Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim- Details
Von
Andreas Hein
Betreff
AW: frag den Staat [#200594]
Datum
26. Dezember 2020 10:59
An
Stadt Uffenheim - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In dem von Ihnen genannten §79 Abs. 4. des GEG 2020 heißt es: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden." Möchten Sie damit sagen, dass es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal handelt? In diesem Fall möchte ich auf Punkt 2. meiner ursprünglichen Anfrage verweisen, bin mir aber im klaren darüber, dass dann ggf. bisher kein Energiebedarfsausweis erstellt wurde. "2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. " Insbesondere Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen wären von interesse. Hat die Stadt Uffenheim grundsätzlich ein Konzept wie die städtischen Gebäude in 10 bis 20 Jahren klimaneutral beheizt werden können? Für Ihre Antwort schon mal vielen Dank! Ich wünsche ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr 2021! Mit freundlichen Grüßen Andreas Hein Anfragenr: 200594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200594/