Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Oberwinter, Hauptstr. 99, 53424 Remagen-Oberwinter

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für

Rathaus Oberwinter
Hauptstr. 99
53424 Remagen-Oberwinter

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Oberwinter, Hauptstr. 99, 53424 Remagen-Oberwinter [#201990]
Datum
29. Oktober 2020 20:03
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Oberwinter Hauptstr. 99 53424 Remagen-Oberwinter Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201990/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 29.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrag…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 29.10.2020
Datum
3. November 2020 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bzgl. der Herausgabe eines Energiebedarfsausweises für das Gebäude Hauptstraße 99, 53424 Remagen-Oberwinter, haben wir an die Stadtverwaltung Remagen weitergeleitet. Die Kreisverwaltung Ahrweiler ist nicht die transparenzpflichtige Stelle, welche über die begehrte Information verfügt (§11 Abs. 3 LTranspG). Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Ahrweiler
WG: Energiebedarfsausweis Rathaus Remagen und altes Rathaus Oberwinter Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag,…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis Rathaus Remagen und altes Rathaus Oberwinter
Datum
19. November 2020 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
11,5 KB


Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 19. November 2020 11:41 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Energiebedarfsausweis Rathaus Remagen und altes Rathaus Oberwinter Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Remagen hat für die beiden Gebäude keinen Energieausweis. Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz und daher sind die Vorschriften nach § 16 Abs. 2-4 EnEV nicht anwendbar. Wir planen im nächsten Jahr das Rathaus in Remagen umzubauen und energetisch zu verbessern, sodass wir dann auch einen Energiepass für dieses Gebäude haben werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Energiebedarfsausweis Rathaus Remagen und altes Rathaus Oberwinter [#201990] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis Rathaus Remagen und altes Rathaus Oberwinter [#201990]
Datum
20. November 2020 11:58
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis auf die Renovierungsarbeiten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201990/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>