Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Witzenhausen Am Markt 1 37213 Witzenhausen

Anfrage an: Gemeinde Witzenhausen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Witzenhausen
Am Markt 1
37213 Witzenhausen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Annemarie Walth
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gemeinde Witzenhausen Details
Von
Annemarie Walth
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Witzenhausen Am Markt 1 37213 Witzenhausen [#213495]
Datum
23. Februar 2021 10:53
An
Gemeinde Witzenhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Witzenhausen Am Markt 1 37213 Witzenhausen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Annemarie Walth Anfragenr: 213495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213495/ Postanschrift Annemarie Walth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Annemarie Walth
Gemeinde Witzenhausen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gemeinde Witzenhausen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Februar 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Annemarie Walth
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Witz…
An Gemeinde Witzenhausen Details
Von
Annemarie Walth
Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Witzenhausen Am Markt 1 37213 Witzenhausen [#213495]
Datum
5. April 2021 12:28
An
Gemeinde Witzenhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Witzenhausen Am Markt 1 37213 Witzenhausen“ vom 23.02.2021 (#213495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Annemarie Walth Anfragenr: 213495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213495/ Postanschrift Annemarie Walth << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Witzenhausen
Sehr geehrte Frau Walth, die Stadtverwaltung arbeitet sukzessive an der Erstellung der Energiebedarfsausweise ihr…
Von
Gemeinde Witzenhausen
Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Witzenhausen Am Markt 1 37213 Witzenhausen [#213495]
Datum
22. April 2021 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Walth, die Stadtverwaltung arbeitet sukzessive an der Erstellung der Energiebedarfsausweise ihrer Liegenschaften im Stadtgebiet, also Liegenschaften von der Kernstadt und 16 Ortsteilen. Da die Erstellung der Energiebedarfsausweise Zeit und Geld kostet, können wir diese nicht für alle städtischen Liegenschaften auf einmal erstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vermietete Liegenschaften eine höhere Priorität haben als Gebäude, die ausschließlich durch die Verwaltung genutzt werden. Für das Rathaus der Stadt Witzenhausen liegt deshalb noch kein Energiebedarfsausweis vor. Mit freundlichen Grüßen