Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht
Brockdorff-Rantzau-Straße 13
24837 Schleswig

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig [#208561]
Datum
12. Januar 2021 17:07
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208561/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine Rechtsberatung als solches leider…
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig [#208561]
Datum
13. Januar 2021 07:54
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine Rechtsberatung als solches leider nicht möglich ist. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Es geht nicht hervor gegen wen sich Ihr Anliegen richten soll und somit auch nicht die Zuständigkeit. Für eine eventuelle selbständige Einreichung einer Klageschrift/eines Antrags gibt es Muster auf der Internetseite des OVG Schleswig, die Ihnen als Hilfestellung dienen. Die Dokumente sind unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Ju… abrufbar. Des Weiteren findet sich dort auch ein Informationsblatt mit Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ich hoffe, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei meinem Antrag vom 12. Januar handelt es sich um …
An Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig [#208561]
Datum
13. Januar 2021 10:22
An
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei meinem Antrag vom 12. Januar handelt es sich um einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz _an_ das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. Kurz gefasst: Ich bitte um Übersendung des Energiebedarfsausweises für das Gebäude mit Adresse Brockdorff-Rantzau-Straße 13. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208561/
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Energieausweis Oberverwaltungsgericht Schleswig Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde heute an die für …
Von
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Betreff
Energieausweis Oberverwaltungsgericht Schleswig
Datum
13. Januar 2021 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde heute an die für die Bewirtschaftung der Landesliegenschaften, zu denen auch das Gebäude des OVG Schleswig gehört, zuständige Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) in Schleswig mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen wie gewünscht den Energiebedarfsausweis für das Schleswig-Hols…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig [#208561]
Datum
15. Januar 2021 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen wie gewünscht den Energiebedarfsausweis für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig [#208561]
Datum
15. Januar 2021 17:35
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208561/