Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sommerbad Kreuzberg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Sommerbad Kreuzberg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Julian Mair
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
Julian Mair
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sommerbad Kreuzberg [#199059]
Datum
1. Oktober 2020 14:17
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Sommerbad Kreuzberg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Mair Anfragenr: 199059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199059/ Postanschrift Julian Mair << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Mair
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
AW: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: IFG: Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 12:24
Status
Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinabren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Von: Stadtrat.Schmidt Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 13:58 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Stadtrat.Schmidt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, Ihr Antrag zur Akteneinsicht zu verschiedenen Energiebedarfsausweisen ist eingegangen und in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund von einer Vielzahl von Anträgen und urlaubsbedingter Abwesenheit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als 14 Tage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
AW: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: IFG: Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 12:24
Status
Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinabren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Von: Stadtrat.Schmidt Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 13:58 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Stadtrat.Schmidt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, Ihr Antrag zur Akteneinsicht zu verschiedenen Energiebedarfsausweisen ist eingegangen und in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund von einer Vielzahl von Anträgen und urlaubsbedingter Abwesenheit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als 14 Tage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinabren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Von: Stadtrat.Schmidt Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 13:58 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Stadtrat.Schmidt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, Ihr Antrag zur Akteneinsicht zu verschiedenen Energiebedarfsausweisen ist eingegangen und in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund von einer Vielzahl von Anträgen und urlaubsbedingter Abwesenheit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als 14 Tage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 12:24
Status
Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinabren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Von: Stadtrat.Schmidt Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 13:58 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Stadtrat.Schmidt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, Ihr Antrag zur Akteneinsicht zu verschiedenen Energiebedarfsausweisen ist eingegangen und in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund von einer Vielzahl von Anträgen und urlaubsbedingter Abwesenheit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als 14 Tage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinabren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Von: Stadtrat.Schmidt Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 13:58 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Stadtrat.Schmidt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, Ihr Antrag zur Akteneinsicht zu verschiedenen Energiebedarfsausweisen ist eingegangen und in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund von einer Vielzahl von Anträgen und urlaubsbedingter Abwesenheit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als 14 Tage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
Von
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Betreff
AW: IFG: Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 12:24
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Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinabren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Von: Stadtrat.Schmidt Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 13:58 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Stadtrat.Schmidt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, Ihr Antrag zur Akteneinsicht zu verschiedenen Energiebedarfsausweisen ist eingegangen und in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund von einer Vielzahl von Anträgen und urlaubsbedingter Abwesenheit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als 14 Tage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akte…
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AW: IFG: Energiebedarfsausweise
Datum
8. Oktober 2020 12:24
Status
Sehr geehrter Herr Mair, grundsätzlich liegt die Bearbeitung der Anträge auf Akteneinsicht nach dem IFG bezogen auf die Energiebedarfsausweise für die vom Bezirksamt verwalteten Liegenschaften in unserer Zuständigkeit. Das betrifft die Liegenschaften: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die anderen angefragten Liegenschaften liegen nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaften wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Für die 3 oben aufgeführten Gebäude liegen aktuell keine Energiebedarfsausweise vor. Insofern können wir dem Antrag auf Akteneinsicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachkommen. Seit einiger Zeit arbeiten wir an einer Ausschreibung für die Erstellung der Energiebedarfsausweise aller Liegenschaften im Bezirk. Leider sind wir aufgrund der schwierigen Personalsituation und unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie bisher nicht dazu gekommen, diese Leistungen auszuschreiben. Bei unseren Komplettsanierungen werden die Energiebedarfsausweise immer gleich mit beauftragt. Entweder stellen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach Gewährung einer längeren Frist erneut oder wir vereinabren, dass die Anträge auf Akteneinsicht ohne Erneuerung nach Vorlage der Energiebedarfsausweise bearbeitet werden. Wir bedauern, dass wir derzeit keine andere Auskunft geben können, bemühen uns aber, die Ausschreibung der Leistungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Von: Stadtrat.Schmidt Gesendet: Montag, 5. Oktober 2020 13:58 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>>; '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Stadtrat.Schmidt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: IFG: Energiebedarfsausweise Sehr geehrter Herr Mair, Ihr Antrag zur Akteneinsicht zu verschiedenen Energiebedarfsausweisen ist eingegangen und in Bearbeitung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund von einer Vielzahl von Anträgen und urlaubsbedingter Abwesenheit etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann als 14 Tage. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Mair, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist nur für die drei Liegenschaften zuständig: …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sommerbad Kreuzberg [#199059]
Datum
19. Oktober 2020 12:43
Status
Sehr geehrter Herr Mair, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist nur für die drei Liegenschaften zuständig: Wassertorstr. 48 - Mehrgenerationenhaus Prinzenstr.1 - Böcklerpark Statthaus Yorckstr. 4-11, Rathaus Kreuzberg Die von Ihnen angefragte Liegenschaft liegt nicht in der Verwaltung des Bezirksamtes. In dem Fall müssten Sie sich an die Eigentümer der betr. Liegenschaft wenden. Dazu liegen uns keine Angaben vor. Wir bedauern, dass wir Ihnen nicht behilflich sein können. Mit freundlichen Grüßen