Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Lennart Walkling
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
Lennart Walkling
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg [#201202]
Datum
19. Oktober 2020 16:20
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Lennart Walkling Anfragenr: 201202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201202/ Postanschrift Lennart Walkling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Walkling
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Sehr geehrter Herr Walkling, Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Das Staatliche Amt für …
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg [#201202]
Datum
20. Oktober 2020 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkling, Ihre Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres-Mecklenburg nutzt Dienstgebäude, deren Verwaltung dem Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Rostock (SBL) obliegt. Das SBL hat die Gebäude angemietet und verfügt deshalb über die im Zusammenhang mit den Mietobjekten stehenden Informationen. Ich habe Ihre E-Mail heute zuständigkeitshalber dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Energieausweis für das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Mittleres Mecklenburg Sehr geehrter Herr Walkling, als…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Energieausweis für das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Mittleres Mecklenburg
Datum
21. Oktober 2020 16:57
Status
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3,7 KB
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965 Bytes


Sehr geehrter Herr Walkling, als zuständige Behörde für die Unterbringung von Landesdienststellen haben wir Ihre Anfrage bezüglich der Übersendung des Energieausweises für das Dienstgebäude des Staatliche Amtes für Umwelt und Natur Mittleres Mecklenburg erhalten. Das Gebäude ist erst seit sechs Monaten in Nutzung. Daher habe ich Ihren Antrag an unseren Vermieter, den KOE Rostock per E-Mail weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen