Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 152064 Aachen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Stadt Aachen Fachbereich Umwelt
Reumontstraße 1
52064 Aachen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Bezirksregierung Köln - Stadt Aachen Immissionsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 152064 Aachen [#200653]
Datum
13. Oktober 2020 00:00
An
Bezirksregierung Köln - Stadt Aachen Immissionsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 1 52064 Aachen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200653/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln - Stadt Aachen Immissionsschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die bei der allgemeinen Mailadresse: <<E-Mail-Adress…
Von
Bezirksregierung Köln - Stadt Aachen Immissionsschutz
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 152064 Aachen [#200653]
Datum
13. Oktober 2020 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die bei der allgemeinen Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen ist und an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Köln - Stadt Aachen Immissionsschutz
Zuständigkeitshalber an E 26 Gebäudemanagement Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Tel.: 0241/432 3666 mail: <<…
Von
Bezirksregierung Köln - Stadt Aachen Immissionsschutz
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 152064 Aachen [#200653]
Datum
14. Oktober 2020 09:12
Status
Warte auf Antwort
Zuständigkeitshalber an E 26 Gebäudemanagement Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Tel.: 0241/432 3666 mail: <<E-Mail-Adresse>> web: www.aachen.de Postanschrift: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt - FB 36 52058 Aachen Besucheranschrift: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt - FB 36 Reumontstraße 1, 52064 Aachen Hinweis: Mit der elektronischen Eingangsbestätigung eröffnet die Stadt Aachen nicht den Zugang für die Kommunikation nach § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. Diesbezüglich wird auf das Impressum der Homepage von www.aachen.de verwiesen. Die jederzeitige Einstellung bleibt vorbehalten. Förmliche Eingaben können über diesen Zugang nicht vorgenommen werden, da keine Bearbeitungen und Auskünfte mit rechtsverbindlichem Charakter über die elektronische Eingangsbestätigung erfolgen. Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 1 52064 Aachen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie den Verbrauchsausweis des angefragten Objektes. Es handelt s…
Von
Bezirksregierung Köln - Stadt Aachen Immissionsschutz
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 152064 Aachen [#200653]
Datum
20. Oktober 2020 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 152064 Aachen [#200653]
Datum
20. Oktober 2020 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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