Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Lemgo Marktplatz 32657 Lemgo

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Stadt Lemgo
Marktplatz
32657 Lemgo

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    25,50 Euro
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Ver…
An Kommunalverwaltung Lemgo Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Lemgo Marktplatz 32657 Lemgo [#224702]
Datum
10. Juli 2021 08:34
An
Kommunalverwaltung Lemgo
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Stadt Lemgo Marktplatz 32657 Lemgo Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224702/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Lemgo
Sehr Antragsteller/in der aktuelle gültige Energieausweis für Kommunalverwaltung Lemgo Marktplatz hängt frei zugä…
Von
Kommunalverwaltung Lemgo
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Lemgo Marktplatz 32657 Lemgo [#224702] Anfragenr: 224702
Datum
12. Juli 2021 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der aktuelle gültige Energieausweis für Kommunalverwaltung Lemgo Marktplatz hängt frei zugänglich im Eingangsbereich des Schmiedeamtshaus. Sie können auch Akteneinsicht/Einsicht Energieausweis Kommunalverwaltung Lemgo Marktplatz bei mir vor Ort, gegen eine Gebühr von 25,50€, nehmen. Sollten Sie davon Gebrauch machen, möchte ich Sie bitten, mit mir einen Termin zur Akteneinsicht zu vereinbaren. Telefon 05261 213 206 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit dem Aushang des Energieausweises im Ein…
An Kommunalverwaltung Lemgo Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Lemgo Marktplatz 32657 Lemgo [#224702] Anfragenr: 224702 [#224702]
Datum
12. Juli 2021 10:53
An
Kommunalverwaltung Lemgo
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit dem Aushang des Energieausweises im Eingangsbereich des Schmiedeamtshaus kommt die Stadt Lemgo im Regelfall den Anforderungen nach §80 GEG nach. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass in Zeiten einer Pandemie Bürger es, zur Reduzierung des Infektionsrisikos, bevorzugen, Informationen nicht an einem von vielen Menschen besuchten Ort, wie der Lemgoer Innenstadt, zu erhalten. Aufgrund dessen bitte ich Sie, dem Gesuch nach der Zusendung des Energiebedarfsausweis nachzukommen um im Sinne des § 80 GEG den Energiebedarfsausweises frei (in diesem Fall auch von Gesundheitsrisiken) zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224702/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Lemgo
Sehr Antragsteller/in wie bereits in meiner vorherigen Mail erwähnt, können Sie und auch jeder Bürger Akteneinsic…
Von
Kommunalverwaltung Lemgo
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadt Lemgo Marktplatz 32657 Lemgo [#224702] Anfragenr: 224702 [#224702]
Datum
12. Juli 2021 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie bereits in meiner vorherigen Mail erwähnt, können Sie und auch jeder Bürger Akteneinsicht/Einsicht Energieausweis Kommunalverwaltung Lemgo Marktplatz bei mir vor Ort ohne Gesundheitsrisiko, gegen eine Gebühr von 25,50€, nehmen. Sollten Sie davon Gebrauch machen, möchte ich Sie bitten, mit mir einen Termin zur Akteneinsicht zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen