Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek

Anfrage an: Stadt Kassel

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Stadtbibliothek

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek [#203911]
Datum
18. November 2020 08:24
An
Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtbibliothek Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203911/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek“ vom…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek [#203911]
Datum
4. Januar 2021 10:04
An
Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek“ vom 18.11.2020 (#203911) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203911/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek“ vom…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek [#203911]
Datum
4. Januar 2021 10:05
An
Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek“ vom 18.11.2020 (#203911) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203911/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Kassel
Guten Tag Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen sie die verspätete Antwort, leider ist ihre Email liegengebli…
Von
Stadt Kassel
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek [#203911]
Datum
12. Januar 2021 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen sie die verspätete Antwort, leider ist ihre Email liegengeblieben. die Pflicht zur Vorlage eines Energiebedarfsausweises nach EnEV §16, Abs (2) (bzw. nach §80 GEG) bezieht sich auf den Verkauf oder die Neuvermietung und –verpachtung von Gebäuden. Das trifft auf das bezeichnete Gebäude der Stadt Kassel nicht zu. Weiterhin besteht generell für Nichtwohngebäude im Bestand keine Verpflichtung, einen Energiebedarfsausweis auszustellen. Wir werden daher für das Viktoriahochhaus (Obere Königsstraße 3), in dem sich die Stadtbibliothek befindet, keinen Energiebedarfsausweis erstellen lassen. Sollten sie weitere Anfragen oder Anträge haben, bitten wir sie, sich wieder bei uns zu melden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. laut §16 Abs. 3 sind sie dazu verpflichtet, einen Energiea…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek [#203911]
Datum
12. Januar 2021 15:46
An
Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. laut §16 Abs. 3 sind sie dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorliegen zu haben, da die Kriterien auf die Stadtbibliothek absolut zutreffen: "Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 500 Quadratmeter oder nach dem 8. Juli 2015 mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat dafür Sorge zu tragen, dass für das Gebäude ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 ausgestellt wird" Insofern sind Sie nach § 2 Abs. 4 des Umweltinformationsgesetzes auch zur Übermittlung dieser Umweltinformation verpflichtet. Ich freue mich auf Ihre Antwort mit dem Energieausweis. Falls Sie noch keinen vorliegen haben, rege ich die baldige Erstellung eines Energieausweises wie durch die EnEV vorgeschrieben an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203911/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Kassel
Sehr geehrteAntragsteller/in den von Ihnen in der untenstehenden Email angesprochenen Energieausweis für öffentlic…
Von
Stadt Kassel
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtbibliothek [#203911]
Datum
19. Januar 2021 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in den von Ihnen in der untenstehenden Email angesprochenen Energieausweis für öffentliche Gebäude (als Aushang) haben wir erstellt. Ein Energiebedarfsausweis, wie in der vorangegangenen Email angefragt, gibt es jedoch nicht. Der Energieausweis als öffentlicher Aushang ist aktuell situationsbedingt nicht zugänglich, da die Bibliothek geschlossen ist. Ich füge ihnen den Ausweis daher dieser Email als pdf-Dokument bei. Mit freundlichen Grüßen,