Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle Zur Geest 25 59399 Olfen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Stadthalle
Zur Geest 25
59399 Olfen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle Zur Geest 25 59399 Olfen [#209368]
Datum
23. Januar 2021 00:31
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Stadthalle Zur Geest 25 59399 Olfen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209368/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Olfen
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle, Zur Geest 25,59399 Olfen Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag nach d…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle, Zur Geest 25,59399 Olfen
Datum
9. März 2021 12:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW in o. g. Angelegenheit habe ich erhalten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich 6, Bauen, Planen, Umwelt, wird ein Zeitaufwand von zwei Arbeitsstunden entstehen. Bevor eine detaillierte Antwort ausgearbeitet wird, möchte ich Sie vorab darüber in Kenntnis setzen, dass die Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes grundsätzlich eine Gebührenpflicht für die Vornahme bestimmter Amtshandlungen vorsieht. Den Rahmen für die Gebührenbemessung hat der Verordnungsgeber in der Anlage 1 festgelegt. Nach der einschlägigen Tarifstelle 1.2 kann die Gebühr bis zu 250,00 Euro betragen. Für eine sachgerechte Gebührenfestsetzung habe ich mich entschieden, analog zur Verwaltungs­gebührensatzung der Stadt Olfen die Höhe zu bemessen. Nach der Tarifstelle 8 beträgt die Verwaltungsgebühr pro angefangene halbe Stunde 24,00 Euro. Nach den ersten Einschätzungen wird der zeitliche Gesamtaufwand bei ca. zwei Stunden liegen. Folglich wäre dann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 96,00 Euro zu erheben. Ich darf Sie von daher bitten, mir eine ladungsfähige Anschrift zur Übersendung des Gebührenbescheides zukommen zu lassen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle, Zur Geest 25,59399 Olfen [#209368] Sehr << Anrede >>…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle, Zur Geest 25,59399 Olfen [#209368]
Datum
9. März 2021 13:44
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings teile ich Ihre Gebühreneinschätzung nicht annähernd. Die angefragte Information müsste Ihnen als fertiges Dokument vorliegen, der einzig mögliche Aufwand, der hier entstehen könnte, wäre das Scannen und das Verschicken des Energieausweises. Das dürfte eindeutig unter "einfache Auskunft" fallen und damit gebühren- und auslagenfrei sein. Gerne kopiere ich Ihnen die entsprechende Passage aus dem UIG NRW (§5): (2) Gebühren werden nicht erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen zur Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen nach § 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 des Umweltinformationsgesetzes sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 10 des Umweltinformationsgesetzes. Auslagen werden nicht erhoben für wenige Schwarz-weiß-Duplikate in DIN A 4 und DIN A 3 - Format oder als Reproduktion von verfilmten Akten oder die Weitergabe einzelner Daten in elektronischer Form. Sollten Sie dies anders sehen, bin ich gespannt auf Ihre Begründung zum entstehenden Aufwand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209368/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Olfen
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle, Zur Geest 25,59399 Olfen Sehr Antragsteller/in nach nochmaliger Rü…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle, Zur Geest 25,59399 Olfen
Datum
15. Juni 2021 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in nach nochmaliger Rücksprache mit meinem zuständigen Fachbereich 6 teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrem Antrag nicht zu entsprechen vermag. Ein Energieausweis für das angefragte Gebäude liegt aktuell nicht vor. Nach Recherche des Fachbereich 6 ist dieser aufgrund der bestehenden vertraglichen Verhältnisse (Verpachtung mit dem Vorbehalt der Selbstnutzung) nicht erforderlich. Diese Auskunft ergeht selbstverständlich gebührenfrei. Freundliche Grüße