Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbüro Jülich Nordstraße52428 Jülich

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Stadtteilbüro Jülich
Nordstraße
52428 Jülich

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    25. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Lennart Walkling
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
Lennart Walkling
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbüro Jülich Nordstraße52428 Jülich [#201205]
Datum
19. Oktober 2020 16:28
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtteilbüro Jülich Nordstraße 52428 Jülich Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lennart Walkling Anfragenr: 201205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201205/ Postanschrift Lennart Walkling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Walkling
Kommunalverwaltung Düren
Sehr geehrter Herr Walkling, Ihre untenstehende Anfrage vom 19.10.2020 habe ich heute zuständigkeitshalber an die…
Von
Kommunalverwaltung Düren
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbüro Jülich Nordstraße52428 Jülich [#201205]
Datum
20. Oktober 2020 07:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walkling, Ihre untenstehende Anfrage vom 19.10.2020 habe ich heute zuständigkeitshalber an die Stadtverwaltung Jülich (<<E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß
Lennart Walkling
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbür…
Von
Lennart Walkling
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbüro Jülich Nordstraße52428 Jülich [#201205]
Datum
17. Februar 2021 12:40
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtteilbüro Jülich Nordstraße52428 Jülich“ vom 19.10.2020 (#201205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lennart Walkling Anfragenr: 201205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201205/ Postanschrift Lennart Walkling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Düren
Energiebedarfsausweis Stadtteilbüro Jülich Nordstraße 52428 Jülich Sehr geehrter Herr Walkling, Ihre Anfrage bzgl…
Von
Kommunalverwaltung Düren
Betreff
Energiebedarfsausweis Stadtteilbüro Jülich Nordstraße 52428 Jülich
Datum
23. Februar 2021 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,4 MB
Sehr geehrter Herr Walkling, Ihre Anfrage bzgl. des Energieausweises für das Stadtteilbüro Jülich wurde an mich weitergeleitet. Da das Gebäude keinen aktuellen Energieausweis hatte, wurde dieser neu ausgestellt. Anbei übersende ich Ihnen den Energieausweis für Nichtwohngebäude gem. den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18. November 2013. Der Ausweis wurde am 30.01.2021 ausgestellt und hat eine Gültigkeit bis zum 29.01.2031. Mit freundlichen Grüßen