Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Düsseldorf - Technisches Rathaus Auf'm Hennekamp 4540225 Düsseldorf

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Stadtverwaltung Düsseldorf - Technisches Rathaus
Auf'm Hennekamp 45
40225 Düsseldorf

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Düsseldorf - Technisches Rathaus Auf&#x27;m Hennekamp 4540225 Düsseldorf [#199166]
Datum
2. Oktober 2020 09:25
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Stadtverwaltung Düsseldorf - Technisches Rathaus Auf&#x27;m Hennekamp 45 40225 Düsseldorf Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarb…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Düsseldorf - Technisches Rathaus Auf&#x27;m Hennekamp 4540225 Düsseldorf [#199166]
Datum
2. Oktober 2020 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Bitte beachten Sie jedoch, dass seit dem 12.07.2018 das Einwohnermeldeamt die Ausstellung der Bewohnerparkausweise übernommen hat. Anträge diesbezüglich werden nicht weitergeleitet, sondern müssen separat gestellt werden. Verlängerungen und Neuanträge können Sie nun bequem von zu Hause aus erstellen. Weitere Informationen zu dem Thema finden sie hier: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/40/show Adress-, Kennzeichen-, Namensänderungen, etc. sind nicht über das Serviceportal möglich und müssen persönlich in den Bürgerbüros beantragt werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an das Verkehrsmanagement an das Amt für Ge…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadtverwaltung Düsseldorf - Technisches Rathaus Auf&#x27;m Hennekamp 4540225 Düsseldorf [#199166]
Datum
15. Oktober 2020 16:44
Status
E-Mail_Footer_Corona_neu.jpg
36,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an das Verkehrsmanagement an das Amt für Gebäudemanagement weitergeleitet. In Ihrem Schreiben bitten Sie um Herausgabe eines Energiebedarfsausweises für das o.g. Gebäude. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Büro-Bestandsgebäude (ohne An- oder Vermietung), für das keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Energiebedarfsausweises besteht. Für das o.g. Gebäude existiert ein Verbrauchsausweis, den wir Ihnen gerne im Anhang dieser Mail zur Verfügung stellen. Bezüglich ihrer Frage zu den Modernisierungsmaßnahmen im Energieausweis möchten wir darauf verweisen, dass auf Grundlage eines politischen Beschlusses mittelfristig die Aufgabe des Gebäudes geplant und somit keine weiteren Modernisierungen vor Ort vorgesehen sind. Es ist geplant an anderer Stelle einen energetisch hocheffizienten Neubau zu errichten. Aus den vorgenannten Gründen bitten wir Sie um Ihr Verständnis, Ihnen keinen Energiebedarfsausweis zukommen lassen zu können. Die Verwaltung der Landeshauptstadt dankt für Ihr Interesse an den Themen Energie und Klimaschutz und hofft, dass ihre Fragen mit diesem Schreiben zufriedenstellend beantwortet wurden. Beigefügt erhalten Sie den verbrauchsbasierten Energieausweis Die verspätete Beantwortung der Anfrage bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen