Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Tami-Oelfken-Schule
Lüssumer Ring 55

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht …
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
2. Juni 2021 12:19
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221720/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
6. Juli 2021 08:56
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55“ vom 02.06.2021 (#221720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221720/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Bremen
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückantwort auf Ihre Anfrage nach dem Bremischen Inf…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
6. Juli 2021 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückantwort auf Ihre Anfrage nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Ihre ursprüngliche Anfrage vom 02.06.2021 (#221720) ist leider nicht bei mir eingegangen. Die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit liegt bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage erneut an die IFG-Beauftragte des Ressorts. Hier die Kontaktdaten: Die Senatorin für Kinder und Bildung IFG-Antragstelle Frau Vellemann <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremUIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
16. Juli 2021 15:09
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremUIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221720/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221720/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
16. Juli 2021 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, zuständigkeitshalber habe ich Ihren Antrag an Immobilien Bremen weiter geleitet.…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
6. August 2021 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, zuständigkeitshalber habe ich Ihren Antrag an Immobilien Bremen weiter geleitet. Ihr Antrag wird dort weiter bearbeitet. Mit freundlichem Gruß
Senatskanzlei Bremen
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 16. Juli 2021 über fragdenstaat.de einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umw…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
13. August 2021 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 16. Juli 2021 über fragdenstaat.de einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) an die Senatorin für Kinder und Bildung zum aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis der Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 gestellt. Dabei haben Sie um Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gebeten. Dieser Antrag wurde zuständigkeitshalber am 6. August 2021 an uns weitergeleitet. Wir antworten Ihnen mit dieser E-Mail und dem beigefügten vorläufigen Energieausweis für die Tami-Oelfken-Schule. Der Endgültige Energieausweis ist noch in Arbeit, da das entsprechende Softwaretool noch Probleme bereitet. Die Tami-Oelfken-Schule ist darüber hinaus im Klimaschutzteilkonzept Blumenthal enthalten, das Sie unter folgendem Link finden: https://www.immobilien.bremen.de/sixc... Die Tami-Oelfken-Schule hat die G-Codes G1453, G1454 und G1455, für die dort zusammenfassend auf den letzten Seiten des Konzepts mögliche Einsparungen ausgewiesen werden. Wir gehen davon aus, dass Sie bzw. fragdenstaat.de bei einer evtl. Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Antwort den Datenschutz beachten. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Bremen
Sehr Antragsteller/in ich habe gesehen, dass der vorläufige Energiebedarfsausweis bei fragdenstaat.de - vermutlic…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
16. August 2021 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich habe gesehen, dass der vorläufige Energiebedarfsausweis bei fragdenstaat.de - vermutlich aufgrund unseres Hinweises auf den Datenschutz - nicht veröffentlicht wurde. Mit den von uns vorgenommenen Schwärzungen sollte hier der Datenschutz soweit eingehalten werden, dass eine Veröffentlichung möglich ist. Der Datenschutzhinweis bezieht sich vor allem auf personenbezogene Daten aus Antrag und Antworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> der von Ihnen zugesendete Energieausweis ist freigeschaltet, ich war nur noch nicht…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Tami-Oelfken-Schule Lüssumer Ring 55 [#221720]
Datum
30. August 2021 11:54
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der von Ihnen zugesendete Energieausweis ist freigeschaltet, ich war nur noch nicht dazu gekommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221720/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatskanzlei Bremen
Ihr Fax vom 22.02.2022 zum Energiebedarfsausweis der Oberschule Lehmhorster Straße Sehr Antragsteller/in Sie hatt…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Ihr Fax vom 22.02.2022 zum Energiebedarfsausweis der Oberschule Lehmhorster Straße
Datum
12. April 2022 16:55
Status
Sehr Antragsteller/in Sie hatten in Ihrem Fax vom 22. Februar 2022 um Antwort per E-Mail gebeten. Leider kann ich auch in Ihren späteren Faxen dazu keine E-Mail-Adresse finden. Daher greife ich auf Ihre fragdenstaat-E-Mail-Adresse aus Ihrem vorherigen Antrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir ggf., wenn ich Ihnen auf diese E-Mail-Adresse antworten kann. Vielen Dank und freundliche Grüße