Energiebedarfsausweis für Gebäude: Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen

Anfrage an: Stadt Friedrichshafen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Technisches Rathaus
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Bund für Umwelt und Naturschut Friedrichshafen
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
Bund für Umwelt und Naturschut Friedrichshafen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen [#209118]
Datum
19. Januar 2021 19:06
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Bund für Umwelt und Naturschut Friedrichshafen Anfragenr: 209118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209118/ Postanschrift Bund für Umwelt und Naturschut Friedrichshafen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bund für Umwelt und Naturschut Friedrichshafen
Stadt Friedrichshafen
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen [#209118] Sehr ge…
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen [#209118]
Datum
1. Februar 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wunschgemäß bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 19.01.2020 auf Zusendung eines Energieausweises. Da es sich um eine Umweltinformation handelt, ist Anspruchsgrundlage ausschließlich § 24 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG). Der Antrag ging per Mail am 19.01.2020 bei der Poststelle der Stadt Friedrichshafen ein und wurde am 20.01.2020 an das zuständige Fachamt (Stadtbauamt - kommunales Energiemanagement) weitergeleitet. Die Erteilung der Information ist bis zu einem Bearbeitungsaufwand von 0,5 Stunden gebührenfrei. Bei einem höheren Aufwand behalten wir uns vor, eine Verwaltungsgebühr gemäß der Gebührensatzung der Stadt Friedrichshafen vom 3. November 2014, Gebührenverzeichnis Nr. 1.6.1 zu erheben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Stadt Friedrichshafen
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen [#209118] Sehr ge…
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen [#209118]
Datum
10. Februar 2021 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegend erhalten Sie den mit Antrag vom 19.01.2021 angeforderten Energieausweis für die Liegenschaft: Technisches Rathaus Charlottenstraße 12 88045 Friedrichshafen Wir bitten um umgehende Aktualisierung des Anfragestatus auf der Homepage: https://fragdenstaat.de/kampagnen/klimacheck/. Hierfür vielen Dank im Vorab. Mit freundlichen Grüßen