Energiebedarfsausweis für Gebäude: VHS Bad Kreuznach Viktoriastraße 13 55543

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
VHS Bad Kreuznach
Viktoriastraße 13
55543

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Tobias Ebenau
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis …
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Tobias Ebenau
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: VHS Bad Kreuznach Viktoriastraße 13 55543 [#217569]
Datum
6. April 2021 18:51
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für VHS Bad Kreuznach Viktoriastraße 13 55543 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Ebenau Anfragenr: 217569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217569/ Postanschrift Tobias Ebenau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Ebenau
Tobias Ebenau
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: VHS Bad Kreu…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
Tobias Ebenau
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: VHS Bad Kreuznach Viktoriastraße 13 55543 [#217569]
Datum
8. Mai 2021 10:09
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: VHS Bad Kreuznach Viktoriastraße 13 55543“ vom 06.04.2021 (#217569) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Ebenau Anfragenr: 217569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217569/ Postanschrift Tobias Ebenau << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Sehr geehrter Herr Ebenau, das Gebäude in der Viktoriastraße 13 befindet sich nicht im Eigentum des Landkreises, …
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: VHS Bad Kreuznach Viktoriastraße 13 55543 [#217569]
Datum
10. Mai 2021 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ebenau, das Gebäude in der Viktoriastraße 13 befindet sich nicht im Eigentum des Landkreises, sondern wahrscheinlich im Eigentum der Stadt Bad Kreuznach. Ihre ursprüngliche Mail ist mir nicht bekannt, weshalb ich die Weiterleitung an die Stadt Bad Kreuznach nicht veranlassen konnte. Wir nehmen die Stadtverwaltung heute in den Verteiler auf, damit Ihre Anfrage dort bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen