Energiebedarfsausweis

Anfrage an: Baureferat München

Hallo
<< Antragsteller:in >>
Der Neubau wurde mit 20 KWh/ a qm ausgegeben, Ausstelldatum 2021

Das Haus ist schlechter als angegeben. Könnte hier ein Betrug vorliegen? Quasi mit alten Anforderungen gerechnet, und somit schöngerechnet.

MfG

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Baureferat München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis [#260348]
Datum
6. Oktober 2022 18:31
An
Baureferat München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo << Antragsteller:in >> Der Neubau wurde mit 20 KWh/ a qm ausgegeben, Ausstelldatum 2021 Das Haus ist schlechter als angegeben. Könnte hier ein Betrug vorliegen? Quasi mit alten Anforderungen gerechnet, und somit schöngerechnet. MfG
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260348/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Baureferat München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Refe…
Von
Baureferat München
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#260348]
Datum
7. Oktober 2022 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Baureferat München
Sehr << Antragsteller:in >> zu der Anfrage Nr. 260348 möchten wir folgende Informationen mitteilen: …
Von
Baureferat München
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#260348] - Anfrage von IFS Nr. 260348
Datum
4. November 2022 16:48
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> zu der Anfrage Nr. 260348 möchten wir folgende Informationen mitteilen: Am 01.11.2020 ist das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz - GEG) in Kraft getreten. Das GEG führt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Grundsätzlich ist immer diejenige Rechtsgrundlage anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung gültig war (Vgl. § 111 GEG bzw. § 28 EnEV). Somit sind die Anforderungen von EnEV und EEWärmeG zu erfüllen, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.2020 eingereicht wurde. Bei Antragsstellung nach dem 01.11.2020 fällt das Bauvorhaben in den Anwendungsbereich des GEG. Damit bestehen für den von Ihnen erwähnten Energieausweis folgende zwei Möglichkeiten: * Der Bauantrag wurde vor dem 01.11.2020 eingereicht und der Energieausweis muss den laut EnEV geltenden Anforderungen entsprechen. * Der Bauantrag wurde nach dem 01.11.2020 eingereicht und der Energieausweis muss den laut GEG geltenden Anforderungen entsprechen. Nach § 112 Abs. 1 GEG gelten folgende Übergangsvorschriften für Energieausweise: Wird nach dem 1. November 2020 ein Energieausweis gemäß § 80 Abs.1, Abs.2 oder Abs. 3 GEG für ein Gebäude ausgestellt, auf das vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltende Rechtsvorschriften anzuwenden sind, ist in der Kopfzeile zumindest der ersten Seite des Energieausweises in geeigneter Form die angewandte Fassung der für den Energieausweis maßgeblichen Rechtsvorschrift anzugeben. Der Energieausweis wurde nach Ihren Angaben 2021 ausgestellt. Falls er nach EnEV erstellt wurde, müsste dies in der Kopfzeile vermerkt sein. Der Anforderungen von Neubauten an den Jahresprimärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle und an die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien wird in den § 3 Abs.1 EnEV bzw. § 10 Abs. 2 Nr. 1 i.Vm. § 15 GEG (Jahres-Primärenergiebedarf), § 3 Abs.2 EnEV bzw. § 10 Abs. 2 Nr. 2 i.Vm. § 16 GEG (Transmissionswärmeverlust) und § 3 Abs.1 EEWärmeG bzw. § 10 Abs. 2 Nr. 3 i.Vm. §§ 34 bis 45 GEG (anteilige Nutzung erneuerbarer Energien) definiert. Ein Vergleich von EnEV/EEWärmeG und GEG zeigt, dass die Anforderungen im GEG nicht verschärft wurden. Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind nach § 2 Abs. 1 Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) für den Vollzug und die Durchführung des GEG zuständig. Mit einem Verbrauch von 20 kWh/m²a ist ein Gebäude deutlich besser als es die gesetzlichen Anforderungen verlangen. Die Fragestellung, warum dieses Gebäude nicht dem geplanten Standard von 20 kWh/m²a entspricht, ist sehr komplex und muss im Einzelfall geklärt werden. Die Klärung kann nur eigenverantwortlich stattfinden, da die unteren Bauaufsichtsbehörden ausschließlich dazu berechtigt sind, die laut GEG genannten Anforderungen zu ahnden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin aktive EEBeraterin, DENA gelistet, seit sehr vielen Jahren und komplett en…
An Baureferat München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#260348] - Anfrage von IFS Nr. 260348 [#260348]
Datum
3. Dezember 2022 09:20
An
Baureferat München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin aktive EEBeraterin, DENA gelistet, seit sehr vielen Jahren und komplett entsetzt wir der Staat sich hier verhält. Die Leute haben doch gar kein Geld mehr, nach einem Neubau noch zu klagen, wenn Sie vom Bauträger über den Tisch gezogen wurden und woher sollen die denn wissen was sie haben. diese Leute haben im guten Glauben gebaut und ein hochwertiges Haus gekauft. Dieses Haus entsprach etwa KFW 70+. Die Leute sind doch komplett über den Tisch gezogen worden und haben locker 200.000 € zuviel für dieses A*+ Haus bezahlt. Der Bauträger besorgt sich einen Gefälligkeitsausweis (Bedarf) aus Norddeutschland, es finden keine Baubegleitung durch EEBerater statt. Das ist der reiste Saustall in diesem Staat. Ich stelle seit Jahrzehnten diese Ausweise aus, ständig muß ich Haken setzen um keinen Subventionsbetrug zu begehen. Ich sehe auch sehr viele Ausweise die für den Verkauf erstellt wurden und die Käufer dann zu mir kommen. Da verbraucht doch glatt ein Haus Bj 1961 2000 Liter Öl bei 163 qm. Solche Häuser entsprechen dann schon einen Neubau aus 2001. Solche Abrissbuden müssen nicht mehr saniert werden, die haben schon Hohllochziegel. Nicht einmal meine Verbände, die auch in der Regierungsberatung aktiv sind, wussten wo es eine Beschwerdestelle über dieses Thema gibt. Das muß ich doch glatt mal an die Bildzeitung weitergeben, welchen Saustall der Staat betreibt. es gibt tatsächlich keine Beschwerdestelle, sondern man muß klagen. Dieses Klagegeld könnte für die Kinder verwendet werden und die 200.000 € könnten für ein energieautarkes Haus verwendet werden. So ein Saustall aber auch Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260348/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Baureferat München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre E-Mail ist als "Anfrage nac…
Von
Baureferat München
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#260348] - Anfrage von IFS Nr. 260348 [#260348]
Datum
5. Dezember 2022 09:19
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre E-Mail ist als "Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung" bei uns eingegangen. Soweit ich erkennen kann, fragen Sie aber konkret keine Informationen an, die bei der Landeshauptstadt München vorliegen? Insofern kann Ihre E-Mail nicht als Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung bearbeitet werden. Wenn Sie konkrete Beschwerden in Sachen Energieausweise haben, wäre ggf. das Referat für Klima- und Umweltschutz die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Schreiben war so abgefasst, dass von Ihrerseits ein konkretes Vorgehen gegen d…
An Baureferat München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#260348] - Anfrage von IFS Nr. 260348 [#260348]
Datum
5. Dezember 2022 17:24
An
Baureferat München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Schreiben war so abgefasst, dass von Ihrerseits ein konkretes Vorgehen gegen diesen Energiebedarfsausweis Betrug verlangt und aufgezeigt werden kann. Oder gehören Sie zu dieser Energieausweismafia? Ich erwarte eine klare Antwort, wie der Staat, bzw. Bayern gegen diese Verbrechen vorgeht. Ansonsten stelle ich Strafanzeige wegen Betrugsverschleierung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260348/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Baureferat München
Sehr << Antragsteller:in >> bei mir ist Ihre E-Mail falsch gelandet. Bitte richten Sie Ihre Nachric…
Von
Baureferat München
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#260348] - Anfrage von IFS Nr. 260348 [#260348]
Datum
6. Dezember 2022 08:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bei mir ist Ihre E-Mail falsch gelandet. Bitte richten Sie Ihre Nachricht konkret an das Referat für Klima- und Umweltschutz. Besten Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen