Energiesparen in Mülheim

"Wir sollten", so wird Frank Steinfort zitiert, "schon jetzt alle versuchen, unseren Gas- und Stromverbrauch zu senken, damit es im Winter gar nicht erst zu Einschränkungen bei der Versorgung kommt“. (PM vom 22. Juli 2022; https://www.muelheim-ruhr.de/cms/energiesparen_stadt_muelheim_geht_mit_gutem_beispiel_voran.html)
Das ist völlig richtig. Zusätzlich ist es auch nötig, lokal Energie zu erzeugen.
Die Stadt Mülheim ist auch Immobilienbesitzerin.
1. Auf/an wie vielen Gebäuden, die im Besitz der Stadt sind, wird mit Photovoltaik-Anlagen Strom erzeugt?
2. Wie viele Anlagen sind in 2022 in Betrieb genommen worden?
3. Wie viele Anlagen werden bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb gehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
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Georg Paaßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Mülheim an der Ruhr Details
Von
Georg Paaßen
Betreff
Energiesparen in Mülheim [#255974]
Datum
30. Juli 2022 17:43
An
Stadt Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Wir sollten", so wird Frank Steinfort zitiert, "schon jetzt alle versuchen, unseren Gas- und Stromverbrauch zu senken, damit es im Winter gar nicht erst zu Einschränkungen bei der Versorgung kommt“. (PM vom 22. Juli 2022; https://www.muelheim-ruhr.de/cms/energiesparen_stadt_muelheim_geht_mit_gutem_beispiel_voran.html) Das ist völlig richtig. Zusätzlich ist es auch nötig, lokal Energie zu erzeugen. Die Stadt Mülheim ist auch Immobilienbesitzerin. 1. Auf/an wie vielen Gebäuden, die im Besitz der Stadt sind, wird mit Photovoltaik-Anlagen Strom erzeugt? 2. Wie viele Anlagen sind in 2022 in Betrieb genommen worden? 3. Wie viele Anlagen werden bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb gehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Paaßen Anfragenr: 255974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255974/ Postanschrift Georg Paaßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Paaßen
Stadt Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrter Herr Paaßen, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 30.07.2022 in der Bürgeragentur. Ic…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreff
Energiesparen in Mülheim (Fall-Nr: 31588)
Datum
1. August 2022 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Paaßen, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 30.07.2022 in der Bürgeragentur. Ich habe den zuständigen Fachbereich um Stellungnahme gebeten. Ich melde mich wieder bei Ihnen, sobald mir von dort eine Rückmeldung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrter Herr Paaßen, eine Stellungnahme vom zuständigen Fachbereich zu Ihrem Anliegen liegt mir inzwischen …
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreff
Energiesparen in Mülheim (Fall-Nr: 31588)
Datum
1. August 2022 15:35
Status
Sehr geehrter Herr Paaßen, eine Stellungnahme vom zuständigen Fachbereich zu Ihrem Anliegen liegt mir inzwischen vor. Der ImmobilienService der Stadt Mülheim hat mir folgende Stellungnahme mitgeteilt: 1. Der ImmobilienService der Stadt Mülheim betreibt 7 PV-Anlagen. 2. Im Jahr 2022 sind bislang keine weitere PV-Anlage in Betrieb gegangen. 3. Im Jahr 2022 wird nach momentaner Planung keine weitere PV-Anlage in Betrieb gehen. Für weitere, die Stadt Mülheim an der Ruhr betreffende Anliegen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgeragentur gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen