Energiesparen mit möglichen Gesundheitsgefahren

Was wird durch Ihr Ministerium getan, um dem Energiesparen in Warmwasseranlagen nicht eine mögliche Krankheitswelle folgen zu lassen?

Bedingt durch die Energiesituation werden viele Sparmaßnahmen vorgeschlagen
und öffentlich bekundet. Prinzipiell unterstütze ich dies, sehe aber auch Risiken.
So häufen sich die Meldungen über eine Reduzierung der Warmwassertemperatur
und/oder das zeitweilige Aussetzen der Warmwasserversorgung.
Gegen diese Maßnahmen sprechen geltende Rechtsnormen (Trinkwasserverord-
nung in Verbindung mit dem DVGW-Arbeitsblatt W 551). Die Nichteinhaltung dieser
Normen erhöht das Gesundheitsrisiko durch möglichen Legionellenbefall der betref-
fenden Warmwasseranlagen beträchtlich. Unkritisch ist hingegen die Verwendung von wenig Warmwasser an den Zapfstellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was wird durch Ih…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiesparen mit möglichen Gesundheitsgefahren [#253225]
Datum
13. Juli 2022 14:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was wird durch Ihr Ministerium getan, um dem Energiesparen in Warmwasseranlagen nicht eine mögliche Krankheitswelle folgen zu lassen? Bedingt durch die Energiesituation werden viele Sparmaßnahmen vorgeschlagen und öffentlich bekundet. Prinzipiell unterstütze ich dies, sehe aber auch Risiken. So häufen sich die Meldungen über eine Reduzierung der Warmwassertemperatur und/oder das zeitweilige Aussetzen der Warmwasserversorgung. Gegen diese Maßnahmen sprechen geltende Rechtsnormen (Trinkwasserverord- nung in Verbindung mit dem DVGW-Arbeitsblatt W 551). Die Nichteinhaltung dieser Normen erhöht das Gesundheitsrisiko durch möglichen Legionellenbefall der betref- fenden Warmwasseranlagen beträchtlich. Unkritisch ist hingegen die Verwendung von wenig Warmwasser an den Zapfstellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 253225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253225/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne als Bürgeranfrag…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Energiesparen mit möglichen Gesundheitsgefahren [#253225]
Datum
16. August 2022 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
218 Bytes
image002.jpg
635 Bytes
image003.png
204 Bytes
image004.png
894 Bytes
image005.png
336 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten. Die Voraussetzungen für eine Anfrage nach dem IFG liegen nicht vor. Im BMWK gibt es keine Überlegungen oder Maßnahmen zur Absenkung der Warmwassertemperatur des Trinkwassers (Wasser für den menschlichen Gebrauch). Für Fragen im Zusammenhang mit Trinkwasser sowie die das Trinkwasser betreffenden Regelungen ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Gesundheit zuständig: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt.html. Mit freundlichen Grüßen