Energiesparen/ ökologischer Fußabdruck durch Homeoffice

die übergeordnete Behörde, das BMI, hat die sogenannte 60/40 Regelung zum Homeoffice herausgegeben. Somit können bzw. sollen die Beschäftigten nach Möglichkeit an 3 Tagen mobil, also von zu Hause aus arbeiten. Das spart Energie in der Behörde und Kosten (Fahrtwege) der Beschäftigten. Wie wird diese Regelung im nachgeordneten Bereich, dem Bundespolizeipräsidium umgesetzt. Falls Abweichungen bestehen, bitte ich um Erläuterung, aus welchen Gründen - vor allem hinsichtlich der Einsparungsmöglichkeiten zum Energiesparen/ Einsparen Fahrtkosten etc.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die übergeordnete Behörde, das BMI, h…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiesparen/ ökologischer Fußabdruck durch Homeoffice [#264896]
Datum
7. Dezember 2022 10:05
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die übergeordnete Behörde, das BMI, hat die sogenannte 60/40 Regelung zum Homeoffice herausgegeben. Somit können bzw. sollen die Beschäftigten nach Möglichkeit an 3 Tagen mobil, also von zu Hause aus arbeiten. Das spart Energie in der Behörde und Kosten (Fahrtwege) der Beschäftigten. Wie wird diese Regelung im nachgeordneten Bereich, dem Bundespolizeipräsidium umgesetzt. Falls Abweichungen bestehen, bitte ich um Erläuterung, aus welchen Gründen - vor allem hinsichtlich der Einsparungsmöglichkeiten zum Energiesparen/ Einsparen Fahrtkosten etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264896/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
P-100011_P-Ref_71_00003#0038 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anf…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Energiesparen/ ökologischer Fußabdruck durch Homeoffice [#264896]
Datum
8. Dezember 2022 15:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0038 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Anschrift oder Klarnamen-E-Mail-Adresse. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> u.a. übersende ich Ihnen wie gewünscht meine Klarnamen-E-Mail-Adresse: <<E-M…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiesparen/ ökologischer Fußabdruck durch Homeoffice [#264896]
Datum
8. Dezember 2022 16:49
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> u.a. übersende ich Ihnen wie gewünscht meine Klarnamen-E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264896/

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Bundespolizeipräsidium
Bescheid
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
13. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB