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Energieverbrauch pro Person

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Energieverbrauch aufgeschlüsselt nach Art der Energieerzeugung (soweit vorhanden) Ihrer Behörde. Bitten senden Sie mir die Informationen so detailiert wie möglich so. Ich gehe davon aus, dass die Informationen mindestens pro Dienstgebäude vorliegen. Die jeweils aktuell vorliegenden Werte genügen mir.
- Anzahl der Personen pro Dienstgebäude (bzw. falls Sie den Energieverbrauch auf z.B. Referatsebene vorliegen haben, dann die Anzahl im Referat).

Schlussendlich möchte ich in der Lage sein, den Energieverbrauch pro Person zu errechnen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Energieve…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Energieverbrauch pro Person [#151892]
Datum
21. Juni 2019 01:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Energieverbrauch aufgeschlüsselt nach Art der Energieerzeugung (soweit vorhanden) Ihrer Behörde. Bitten senden Sie mir die Informationen so detailiert wie möglich so. Ich gehe davon aus, dass die Informationen mindestens pro Dienstgebäude vorliegen. Die jeweils aktuell vorliegenden Werte genügen mir. - Anzahl der Personen pro Dienstgebäude (bzw. falls Sie den Energieverbrauch auf z.B. Referatsebene vorliegen haben, dann die Anzahl im Referat). Schlussendlich möchte ich in der Lage sein, den Energieverbrauch pro Person zu errechnen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat Z I 4 Betreff Ihre Anfrage nach dem U…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz / Energieverbrauch pro Person
Datum
25. Juni 2019 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat Z I 4 Betreff Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz Aktenzeichen Z I 4 Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre E-Mal vom 21. Juni 2019, in der Sie um Auskunft über den Energieverbrauch pro Person im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihrem Antrag vom 21. Juni 2019 mache ich Ihnen hiermit die gewünschte Information nach § 4 UIG zugänglich. Folgend finden Sie einen Link zu den Umwelterklärungen des Ministeriums, in denen die erbetenen Daten bereits veröffentlicht wurden: https://www.bmu.de/download/umwelterklaerungen-des-bundesministeriums/ Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Soweit dem Antrag auf eine bestimmte Art des Informationszugangs nicht entsprochen wurde, kann gegen diese Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Johannes Fil…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz / Energieverbrauch pro Person [#151892]
Datum
25. Juni 2019 13:19
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 151892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>